Archiv -17. Juli 2013

1
Content-Klau im Internet Teil 5: Wer ist Urheber eines Werkes?
2
Abmahnung BeZet Chemie, Robert Klaus
3
eBay Abmahnung: Falsche Grundpreisangabe bei Montageschaum

Content-Klau im Internet Teil 5: Wer ist Urheber eines Werkes?

Wer kann sich im Fall eines Content-Klaus als Urheber wehren? Ob es um ein Buch, einen Film oder ein Computerprogramm geht – meist ist ein Werk nicht das Produkt eines Einzelnen, sondern es haben mehrere Personen von der Grundidee bis hin zur Entstehung mitgewirkt.

Nachfolgend eine Übersicht, wer – als Einzelperson oder zusammen mit anderen – Urheber sein kann …

I. Wer ist Urheber des Werkes?

1. Urheber und Schöpferprinzip

Grundsätzlich gilt in Deutschland das Schöpferprinzip, das besagt, dass gemäß § 7 UrhG der Urheber der Schöpfer des Werkes ist. Als Schöpfer wird derjenige bezeichnet, dessen eigene geistige Leistung dem Werk zugrunde liegt.

„Schöpfer“ können nur natürliche Personen sein. Eine Urheberschaft von juristischen Personen scheidet also aus, ebenso gibt es keine Urheberschaft an maschinengenerierten Werken.

Das Urheberrecht an einem Werk muss nicht wie ein Patent angemeldet werden, es entsteht automatisch mit der Fertigstellung des Werks, also mit dem Schöpfungsakt, und erlischt gemäß §64 UrhG 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Gemäß § 28 UrhG ist das Recht auch vererblich.

Den ganzen Beitrag lesen (Link)

Abmahnung BeZet Chemie, Robert Klaus

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung der Firma BeZet Chemie, Robert Klaus wegen angeblich falscher Grundpreisangabe vor.

 

Überblick und Inhalt

  • Kanzlei: Maurer & Kollegen, Rechtsanwälte
  • Abmahner: BeZet Chemie, Robert Klaus
  • Begründung: angeblich falsche Grundpreisangabe beim Vertrieb von Montageschaum
  • Rechtlicher Bezug: Wettbwerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 10.000 €

 

  

Mehr erfahren

eBay Abmahnung: Falsche Grundpreisangabe bei Montageschaum

Ein ebay Händler wurde abgemahnt, weil er beim Vertrieb von Montageschaum einen falschen Grundpreis angegeben habe.

 

Abgemahnt wird:

 

  • angeblich falsche Angabe des Grundpreises 

 

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

 

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

 

Kontaktmöglichkeiten:

 

© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.