Archiv -7. August 2013

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Energieverbrauchskennzeichnung: Leuchten bis zum 01.03.2014 nachlabeln ?
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Abmahnung Sammelstelle: „5 Jahre Garantie“

Energieverbrauchskennzeichnung: Leuchten bis zum 01.03.2014 nachlabeln ?

Die neue Energieverbrauchskennzeichnung für Leuchten gilt ab dem 01.03.2014, vgl. Artikel 9 der EU-Verordnung Nr. 874/2012.

Die IT-Recht Kanzlei hat das Umweltbundesamt in dem Zusammenhang befragt, ob ab dem 01.03.2014 alle Leuchten (also auch Lagerware) oder nur ab dem 01.03.2014 (neu) in den Verkehr gebrachte Leuchten im Sinne der EU-Verordnung Nr. 874/2012 kennzeichnungspflichtig sind

 

 

Antwort des Umweltbundesamts (vom 05.08.2013):

„Sowohl die EU-Kommission als auch das Bundeswirtschaftsministerium beantworten diese Frage in dem Sinn, dass die Anforderungen jeweils ab dem Tag des Inverkehrbringens gelten. Ein „Nachlabeln“ von bereits in Verkehr gebrachten Produkten wurde nicht diskutiert und ist auch in allen anderen delegierten Verordnungen zur Energieverbrauchskennzeichnung nicht vorgesehen. Gleichwohl ist der Bezug zum Inverkehrbringen in der Verordnung (EU) Nr. 874/2012 für die Leuchten nicht klar erkennbar.

Die EU-Kommission begründet Ihre Auffassung mit den beiden folgenden Argumenten…

Den Originalbeitrag weiterlesen (Link)

Abmahnung Sammelstelle: „5 Jahre Garantie“

Für unsere Abmahnung Sammelstelle haben wir eine Abmahnung des Vereins gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. erhalten.

 

 

In der Abmahnung werden ungenügende Angaben zur Garantie („5 Jahre Garantie“) gerügt.

 

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