Archiv -11. Oktober 2013

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Links der Woche: Energy Harvesting, Anonyme Kommentare, Data Becker schließt, Foxconn-Vorwürfe
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Bewertungsportal: Löschung von Ärtzebewertungen
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Wer zu spät kommt: Neues Vorbringen in der Berufungsinstanz

Links der Woche: Energy Harvesting, Anonyme Kommentare, Data Becker schließt, Foxconn-Vorwürfe

Der Winter klopft schon an die Tür und da es Freitag ist tun das unsere Links der Woche ebenfalls.

 

Viel Spaß beim Lesen und ein schönes Wochenende wünscht Ihnen ihre IT-Recht Kanzlei.

 

 

Die Links der Kalenderwoche 41  (07.10. – 11.10.2013):  

 

  • 🙂 Energy Harvesting: Disney sammelt Strom, mehr…
  • 😐 Gericht: Internetportal für anonyme Kommentare verantwortlich, mehr…
  • 🙁 Vorwürfe gegen Foxconn: Studenten zur Fertigung der PS4 gezwungen, mehr…
  • 😉 Studie: Deutsche sind keine Technikmuffel, mehr…
  • 😐 Energiewende: Deutschlands langer Weg zur Batterie, mehr…
  • 🙁 Data Becker: Wird geschlossen, mehr…

Bewertungsportal: Löschung von Ärtzebewertungen

Ein Ärztebewertungsportal ist dann zulässig, wenn eine Nachverfolgung im Falle etwaiger beleidigender oder rufschädigender Äußerungen möglich ist. Das Interesse der Öffentlichkeit an der Verfügbarkeit von Daten über medizinische Versorgungsmöglichkeiten zusammen mit dem Recht auf Meinungs- und Kommunikationsfreiheit überwiegt das Recht auf informationelle Selbstbestimmung.

Die spätere Beklagte betreibt unter einer Internetadresse ein Ärztebewertungsportal. Dort bietet sie eine Arztsuche und eine Ärztebewertung an. Internetnutzer können Informationen zu Ärzten und anderen Heilberuflern kostenfrei abrufen. Soweit vorhanden sind auf dem Portal Informationen wie Name, Titel, Fachrichtung, Praxisanschrift und weitere Kontaktdaten sowie ggf. auch Sprechzeiten und ähnliche praxisbezogene Informationen abrufbar.

Nach vorheriger Registrierung können Bewertungen in einem Notenschema und Freitextkommentare eingegeben werden. Die Noten und Kommentare sind dann für andere Nutzer abrufbar und werden von der Internetbetreiberin als fremde Information angeboten. Eine Bewertung ohne vorherige Registrierung ist nicht möglich. Im Rahmen der Registrierung muss eine gültige E-Mail-Adresse angegeben werden, die im Zuge des Registrierungsvorgangs verifiziert wird.

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Wer zu spät kommt: Neues Vorbringen in der Berufungsinstanz

Erste Instanz verloren – auf in die Berufung? Will die unterlegene Partei in der Berufungsinstanz Sachvortrag nachschieben, den sie in der ersten Instanz nicht vorgetragen hat, wird es schwierig. Denn eine „Flucht in die Berufung“ gibt es nicht mehr seitdem in der Zivilprozessordnung normiert wurde, dass die Berufungsinstanz keine neue Tatsacheninstanz ist.

 

 

I. Der Beibringungsgrundsatz im Zivilprozess
Im Zivilprozess ist es allein Sache der Parteien, Tatsachen vorzutragen (so genannter Beibringungsgrundsatz im Gegensatz zum Amtsermittlungsgrundsatz). Der Sachvortrag mit Beweisangeboten muss dabei vollständig und auch rechtzeitig erfolgen.

Entscheidet das Erstgericht zu Lasten einer Partei, wird diese ggf. versuchen, in der nächsten Instanz zu obsiegen. Dabei stellt sich in der Berufungsinstanz dann oft die Frage, ob es der unterlegenen Partei durch neuen Vortrag gelingen kann, ein anderweitiges, für sie günstiges Urteil zu erreichen.

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.