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Links der Woche: Cookies in Deutschland,Europäisches Patentgericht & Urheberrechtshinweise in Bilddateien
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Wer zu spät kommt: Neues Vorbringen in der Berufungsinstanz

Links der Woche: Cookies in Deutschland,Europäisches Patentgericht & Urheberrechtshinweise in Bilddateien

 

Wenn das europäische Patentgericht später loslegt, Cookies in Deutschland gelten, ein Urteil zu Urheberrechtshinweisen in Bilddateien ergehen und dann sofort in Berufung gegangen wird, dann steht nicht nur das Wochenende vor der Tür, sondern auch unsere Links der Woche.

Viel Spaß beim Lesen wünscht Ihnen ihre IT-Recht Kanzlei.

Die Links der Kalenderwoche 6  (03.02. – 07.02.2014):  

  • 😐 EU Kommission zur Cookie-Richtlinie: Vorgaben für Cookies gelten in DeutschlandDetails
  • 🙁 Europäisches Patentgericht: Kann frühestens 2015 loslegenDetails
  • 🙂 Berufung: Gegen Urteil zu Urheberrechtshinweis in Bilddatei angekündigtDetails
  • 🙁 Deutsche Verleger: Kritisieren Googles Kompromiss mit Brüssel, Details
  • 😉 EU-Parlament: Verabschiedet Richtlinie zu VerwertungsgesellschaftenDetails
  • 🙁 Direkt-Link zu Bildern: LG Köln fordert Urheberrechtshinweis in Bilddatei   Details

Wer zu spät kommt: Neues Vorbringen in der Berufungsinstanz

Erste Instanz verloren – auf in die Berufung? Will die unterlegene Partei in der Berufungsinstanz Sachvortrag nachschieben, den sie in der ersten Instanz nicht vorgetragen hat, wird es schwierig. Denn eine „Flucht in die Berufung“ gibt es nicht mehr seitdem in der Zivilprozessordnung normiert wurde, dass die Berufungsinstanz keine neue Tatsacheninstanz ist.

 

 

I. Der Beibringungsgrundsatz im Zivilprozess
Im Zivilprozess ist es allein Sache der Parteien, Tatsachen vorzutragen (so genannter Beibringungsgrundsatz im Gegensatz zum Amtsermittlungsgrundsatz). Der Sachvortrag mit Beweisangeboten muss dabei vollständig und auch rechtzeitig erfolgen.

Entscheidet das Erstgericht zu Lasten einer Partei, wird diese ggf. versuchen, in der nächsten Instanz zu obsiegen. Dabei stellt sich in der Berufungsinstanz dann oft die Frage, ob es der unterlegenen Partei durch neuen Vortrag gelingen kann, ein anderweitiges, für sie günstiges Urteil zu erreichen.

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.