Archiv -25. Oktober 2013

1
Links der Woche: Amazon wächst und haftet nicht, NSA vs.Merkel, SEPA Umstellung, Steuerschlupflöcher und Datenschutz
2
Besichtigungsverfahren bei vermuteter Urheberrechtsverletzung

Links der Woche: Amazon wächst und haftet nicht, NSA vs.Merkel, SEPA Umstellung, Steuerschlupflöcher und Datenschutz

Willkomen bei unseren Links der Woche.

Was diese Woche ausser unseren rechtlichen Kernthemen im Netz noch zu finden war zeigen wir Ihnen hier.

 

Viel Spaß beim Lesen und ein schönes Wochenende wünscht Ihnen ihre IT-Recht Kanzlei.

 

 

Die Links der Kalenderwoche 43  (21.10. – 25.10.2013):  

 

  • 😐 Amazon: Wächst ungebrochen und macht Verluste, mehr…
  • 🙁 NSA-Affäre: Lauschangriff auf Merkel sorgt für Aufruhr in Berlin, mehr…
  • 😐 Oberlandesgericht: Amazon haftet nicht für E-Book-Inhalte, mehr…
  • 🙁 Bundesbank: Deutschland hinkt bei SEPA-Umstellung hinterher, mehr…
  • 🙂 Brüssel: Will Steuerschlupflöcher für Internetkonzerne schließen, mehr…
  • 🙁 EU-Vorstoß zum Datenschutz: Macht nicht alle glücklich, mehr…

Besichtigungsverfahren bei vermuteter Urheberrechtsverletzung

Was tun bei Verdacht auf Urheberrechtsverletzung, wenn die Beweise fehlen? Ein scharfes Schwert ist das so genannte Besichtigungsverfahren.

 

 

Besteht beispielsweise eine hinreichende Wahrscheinlichkeit, dass der Konkurrent eines Software-Herstellers ohne Nutzungserlaubnis den Quellcode oder Teile des Quellcodes des Software-Herstellers nutzt, kann der Software-Hersteller seinen Besichtigungsanspruch gegen den Konkurrenten durchsetzen – und zwar ohne Vorwarnung…

 

 

I. Was tun bei Urheberrechtsverletzung?
Liegt eine Urheberrechtsverletzung vor, hat der Rechtsinhaber eine Reihe von Ansprüchen, z.B. Anspruch auf Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz.

Freilich sollte er prüfen, ob er die Rechtsverletzung nachweisen kann, bevor er gegen den Rechtsverletzer vorgeht.

Den ganzen Beitrag lesen (…)

© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.