Archiv -5. Dezember 2013

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Abmahnung Fred Zahn
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Abmahnung Onlineshop: Fehlender Nenninhalt und Grundpreis
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Abmahnung eis.de GmbH: Grundpreisangabe
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Urheberrechtsschranken: Nutzung ohne Zustimmung des Urhebers?
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Abmahnung Webshop: Grundpreisangabe fehlt

Abmahnung Fred Zahn

Herr Fred Zahn hat den Betreiber eines Webshops wegen angeblich fehlender Angabe des Grundpreises und des Nenninhalts abgemahnt.

 

Überblick und Inhalt

 

  • Abmahner: Fred Zahn
  • Begründung:
    • angeblich fehlende Angabe des Grundpreises beim Endpreis
    • angeblich fehlende Angabe des Nenninhalts bei Dosentomaten
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Webshop
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 10.000€

 

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Abmahnung Onlineshop: Fehlender Nenninhalt und Grundpreis

Ein Webshop-Betreiber wurde wegen angeblich fehlender Angabe des Nenninhaltes und des Grundpreises abgemahnt.

 

Abgemahnt wird:

 

  • fehlende Angabe des Grundpreises
  • fehlende Angabe des Nenninhalts bei Dosen Tomaten

 

 

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Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

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Abmahnung eis.de GmbH: Grundpreisangabe

Die Firma eis.de GmbH hat einen Webshopbetreiber wegen angeblich fehlender Angabe des Grundpreises abgemahnt.

 

Überblick und Inhalt

 

  • Abmahner: eis.de GmbH
  • Begründung: angeblich fehlende Angabe des Grundpreises beim Endpreis
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Webshop
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 6.000€

 

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Urheberrechtsschranken: Nutzung ohne Zustimmung des Urhebers?

Das Internet ist ein riesiger Fundort für Texte, Bilder, Musik und andere Inhalte. Schnell wird das Ein oder Andere kopiert oder als Vorlage für eigene Arbeiten genutzt. Doch es dürfen auch elektronische Inhalte nicht einfach übernommen werden. Es drohen zivil- und strafrechtliche Konsequenzen. Handelt es sich um urheberrechtlich geschützte Werke, kann allerdings ausnahmsweise ohne Zustimmung des Rechteinhabers eine Nutzung erfolgen, wenn es sich um eine so genannte „Freie Benutzung“ handelt oder eine Urheberrechtsschranke vorliegt …

I. Urheberrechtsschranken
Grundsätzlich ist die Nutzung eines urheberrechtlich geschützten Werkes ohne die entsprechenden Nutzungsrechte rechtswidrig. Es existieren jedoch Urheberrechtsschranken, bei deren Vorliegen eine eigentlich nicht genehmigte Nutzungshandlung gerechtfertigt sein kann. Sie finden sich in den §§ 44 a ff UrhG.

Im Bereich des Internets spielen vor allem folgende Schranken eine Rolle:

§ 44 a UrhG: Das Recht auf Erstellung vorübergehender Vervielfältigungshandlungen

§ 49 UrhG: Die Vervielfältigung und Verbreitung von Rundfunkkommentaren

§ 51 UrhG: Das Zitatrecht

Den ganzen Beitrag lesen (…) 

Abmahnung Webshop: Grundpreisangabe fehlt

Ein Online-Händler, der einen eigenen Webshop betreibt wurde wegen der angeblich fehlenden Angabe des Grundpreises beim Endpreis abgemahnt.

 

Abgemahnt wird:

 

  • fehlende Angabe des Grundpreises beim Verkauf von Drogerie-Artikeln

 

 

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.