Archiv -26. Februar 2014

1
Umsetzung der Verbraucherrichtlinie: Onlinehandel mit Verbrauchern in Frankreich
2
Abmahnung Wellnexx4you UG

Umsetzung der Verbraucherrichtlinie: Onlinehandel mit Verbrauchern in Frankreich

Frankreich hat anders als Deutschland die Verbraucherrichtlinie 2011/83/EU bisher noch nicht in französisches Recht umgesetzt.

So soll durch die Richtlinie EU-einheitlich geregelt werden

  • die vorvertraglichen Pflichtinformationen
  • das Widerrufsrecht mit einer EU-einheitlichen Widerrufsfrist von 14 Kalendertagen
  • Regeln zur Lieferfrist und zum Gefahrübergang
  • Zustimmung des Verbrauchers zu kostenpflichtigen Extraleistungen
  • Telefonverbindung des Onlinehändlers zum Standardtarif

In Frankreich gibt es einen Gesetzesentwurf zur Umsetzung der Verbraucherrichtlinie (Loi Hamon, benannt nach dem französischen Verbraucherminister Hamon), der am 13. Februar 2014 definitiv durch das französische Parlament angenommen wurde. Auf Druck der Opposition muss sich noch der Verfassungsrat (conseil constitutionel) mit dem Gesetzesentwurf befassen. Wahrscheinlich wird das Gesetz im März 2014 in Kraft treten.

Den ganzen Beitrag lesen (Link)

Abmahnung Wellnexx4you UG

Wir haben von Abmahnungen der Firma Wellnexx4you UG vertreten durch die Kanzlei Sandhage wegen angeblich fehlender Grundpreisangaben und fehlerhafter Widerrufsbelehrungen Kenntnis genommen.

Die Firma Wellnexx4you UG – Geschäftsführerin Miachaela Hartmann – rügt in den Abmahnungen an eBay-Händler, dass Informations- und Belehrungspflichten nicht ordnungsgemäß nachgekommen wird.

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

Kontaktmöglichkeiten: 

© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.