Archiv -3. April 2014

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Abmahnung Sammelstelle: M & S Vertriebsservice GbR
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Bilderdiebstahl: Neues Tool zur Bildüberwachung auf ebay

Abmahnung Sammelstelle: M & S Vertriebsservice GbR

Für die Abmahnung Sammelstelle der IT-Recht Kanzlei wurde uns eine Abmahnung der Firma M & S Vertriebsservice GbR zur Kenntnis gebracht.

Die Firma M & S Vertriebsservice GbR bemängelt in dieser Abmahnung, die an einen ebay-Händler gerichtet ist, angeblich fehlerhafte Angaben in den AGB und der Widerrufsbelehrung sowie angeblich irreführende Werbung mit dem GS-Zeichen.

Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ? 

  • Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
  • Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
  • Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden. 

 

Kontaktmöglichkeit für umgehende Hilfe:

  • Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular und tragen Sie dort die Eckdaten der Abmahnung ein.

Weitere Kontaktmöglichkeiten:

Bilderdiebstahl: Neues Tool zur Bildüberwachung auf ebay

Die IT-Recht Kanzlei bietet allen Nutzern ihrer Kanzleihomepage einen sinnvollen Service in Sachen Urheberrecht an : Auf der Kanzleiseite wird ein tool zur Verfügung gestellt, das es ebay-Händlern ermöglicht schnell und kostenlos festzustellen, ob deren Bilder von Dritten auf der Plattform berechtigt oder unberechtigt verwendet werden – in einem Quickcheck werden nach Eingabe des eigenen ebay-Namens unmittelbar die jeweiligen Bild-Treffer angezeigt – und das natürlich kostenlos.

Wir empfehlen: Einfach mal ausprobieren…..

Urheberrechtsverletzungen an Bildmaterial im Internet sind ein Dauerbrenner – zu verlockend ist das copy&paste-Verfahren und zu aufwendig und zeitintensiv ist die Herstellung eigenen Bildmaterials. Daher kommt es nicht von ungefähr, dass die Rechteinhaber, die sich die Mühen der Bildherstellung angetan haben, Rechtsverletzungen gezielt verfolgen und somit die unberechtigte Nutzung ihrer Bilder durch Dritte unterbinden wollen. Aber auch das ist mit Arbeit verbunden: Denn zunächst muss das Internet regelmäßig händisch mühsam nach Rechtsverletzungen durchkämmt werden – und das letztlich dauerhaft. Umso angenehmer ist es dann, wenn die Technik hier Unterstützung bringt:

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.