Schlagwort -Bilderklau

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Abmahnung Alexander Limbach
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Abmahnung Webshop: Unerlaubte Nutzung einer Grafik
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Bilderdiebstahl: Neues Tool zur Bildüberwachung auf ebay
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Bilderklau im Internet, die Copy&Paste-Falle: Welche Ansprüche hat der Rechteinhaber?
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Content-Klau im Internet – die Copy/Paste-Falle (Teil 1: Einleitung)
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Bilderklau ? Verletzung von Urheberrechten im Internet
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Abmahnung Thomas Burchardt
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Abmahnung Sayed Josef Hamdani-Foyan

Abmahnung Alexander Limbach

Herr Alexander Limbach hat einen Webshop-Betreiber wegen der angeblich  nicht erlaubten Nutzung einer von ihm erstellten Grafik abgemahnt.

Überblick und Inhalt der urheberrechtlichen Abmahnung des Herrn Alexander Limbach:

  • Abmahner: Alexander Limbach
  • Begründung: Urheberrechtsverletzung an einer von ihm erstellten Grafik
  • Rechtlicher Bezug: Urheberrecht
  • Handels-Plattform: Online-Shop
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

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Abmahnung Webshop: Unerlaubte Nutzung einer Grafik

Ein Webshop-Betreiber, der Produkte zum Thema Energiesparen verkauft wurde wegen der angeblich nicht autorisierten Nutzung einer Grafik abgemahnt.

Der Händler verstoße durch die unerlaubte Nutzung gegen das Urheberrecht.

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

Kontaktmöglichkeit für umgehende Hilfe:

  • Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular und tragen Sie dort die Eckdaten der Abmahnung ein.

Weitere Kontaktmöglichkeiten:

Bilderdiebstahl: Neues Tool zur Bildüberwachung auf ebay

Die IT-Recht Kanzlei bietet allen Nutzern ihrer Kanzleihomepage einen sinnvollen Service in Sachen Urheberrecht an : Auf der Kanzleiseite wird ein tool zur Verfügung gestellt, das es ebay-Händlern ermöglicht schnell und kostenlos festzustellen, ob deren Bilder von Dritten auf der Plattform berechtigt oder unberechtigt verwendet werden – in einem Quickcheck werden nach Eingabe des eigenen ebay-Namens unmittelbar die jeweiligen Bild-Treffer angezeigt – und das natürlich kostenlos.

Wir empfehlen: Einfach mal ausprobieren…..

Urheberrechtsverletzungen an Bildmaterial im Internet sind ein Dauerbrenner – zu verlockend ist das copy&paste-Verfahren und zu aufwendig und zeitintensiv ist die Herstellung eigenen Bildmaterials. Daher kommt es nicht von ungefähr, dass die Rechteinhaber, die sich die Mühen der Bildherstellung angetan haben, Rechtsverletzungen gezielt verfolgen und somit die unberechtigte Nutzung ihrer Bilder durch Dritte unterbinden wollen. Aber auch das ist mit Arbeit verbunden: Denn zunächst muss das Internet regelmäßig händisch mühsam nach Rechtsverletzungen durchkämmt werden – und das letztlich dauerhaft. Umso angenehmer ist es dann, wenn die Technik hier Unterstützung bringt:

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Bilderklau im Internet, die Copy&Paste-Falle: Welche Ansprüche hat der Rechteinhaber?

Content-Klau im Internet durch einen Dritten – was nun? Welche Ansprüche stehen einem Rechteinhaber zu, der bemerkt hat, dass ein anderer sich seines geistigen Eigentums bedient hat? Das Recht bietet die Möglichkeit auf zivilrechtlichem und auf strafrechtlichem Wege vorzugehen…

I. Zivilrechtliche Ansprüche
Zivilrechtlich gibt es eine Reihe möglicher Ansprüche:

§ 97 UrhG als zentrale Anspruchsgrundlage lautet:

(1) Wer das Urheberrecht oder ein anderes nach diesem Gesetz geschütztes Recht widerrechtlich verletzt, kann von dem Verletzten auf Beseitigung der Beeinträchtigung, bei Wiederholungsgefahr auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. Der Anspruch auf Unterlassung besteht auch dann, wenn eine Zuwiderhandlung erstmalig droht.
(2) Wer die Handlung vorsätzlich oder fahrlässig vornimmt, ist dem Verletzten zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. Bei der Bemessung des Schadensersatzes kann auch der Gewinn, den der Verletzer durch die Verletzung des Rechts erzielt hat, berücksichtigt werden.

 

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Content-Klau im Internet – die Copy/Paste-Falle (Teil 1: Einleitung)

Inhalte im Internet werden schnell mal kopiert. Doch das kann teuer werden, wenn der Berechtige eine Abmahnung schickt oder gerichtlich gegen den Content-Klau vorgeht.

Ansprüche können jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen geltend gemacht werden. Einen Überblick zu den urheberrechtlichen Möglichkeiten und Grenzen bietet die Serie „Content-Klau im Internet – die Copy&Paste-Falle“…

 

I. Probleme durch die Internetnutzung und technischen Entwicklungen

Auch als das Zeitalter von PC und Internet noch nicht so weit fortgeschritten war, gab es bereits die Möglichkeit, Inhalte Dritter zu kopieren. Inzwischen ist das aber für jedermann noch einfacher geworden, sich aus der Vielfalt des Internet und anderer Quellen zu bedienen. Bereits die einfache Copy&Paste-Tastenkombination „StrG+ C“ und danach „StrG+V“ macht es möglich, innerhalb von wenigen Sekunden ganze Textpassagen, Bilder etc. aus dem Internet zu kopieren.

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Bilderklau ? Verletzung von Urheberrechten im Internet

Das Internet. Unendliche Weiten. Ein Hort der Freiheit mit einer grenzenlosen Vielfalt an frei verfügbaren, lizenzfreien Bildern. Falsch. Bilderklau im Internet ist, entgegen der weitläufigen Ansicht vieler Nutzer, genau wie im „wahren“ Leben nicht nur möglich sondern auch mit entsprechenden Konsequenzen verbunden.

Wie schnell hat man mit Copy&Paste mal ein Bild kopiert und benutzt, und dabei (bewusst) vergessen, dass die Aneignung fremder Bilder der Zustimmung des Rechteinhabers bedarf. Fehlt diese, wird man als Dieb entsprechend zur Kasse gebeten, denn es drohen kostenintensive Abmahnungen wegen Geltendmachung von Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen.

 

1. Bilder im Internet

 
Was wäre eine Angebotsseite bei eBay oder anderen Verkaufsplattformen im Internet ohne die entsprechenden Bilder zur Artikelbeschreibung? Der Kaufentschluss entsteht bei vielen Kunden erst mit der visuellen Wahrnehmung des begehrten Artikels in Bildform. Je professioneller die visuelle Darstellung des beworbenen Artikels, um so höher sind auch die Verkaufschancen des jeweiligen Händlers.

Daher investieren einige Online-Händler viel Zeit und Geld in die bildliche Darstellung der von ihnen angebotenen Artikel. Sei es, dass mit viel Aufwand die Fotos selber hergestellt werden. Sei es, dass durch die Beauftragung eines professionellen Fotografen eine nicht unerhebliche Summe investiert wird. Um so ärgerlicher ist es, wenn sich später diese Bilder bei einem anderen Anbieter finden lassen.

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Abmahnung Thomas Burchardt

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung des Herrn Thomas Burchardt wegen angeblicher Verstöße gegen das Urheberrecht vor.

Begründet wird diese mit angeblich unerlaubter Nutzung eines Bildwerkes.

Überblick und Inhalt

Abmahner: Thomas Burchardt
Begründung:

angeblich unerlaubte Nutzung des Bildwerkes „San Marino 2 Euro Sondermünze 2007“

Rechtlicher Bezug: Urheberrecht
Handels-Plattform: ebay-Kleinanzeigen

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Abmahnung Sayed Josef Hamdani-Foyan

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung des Herrn Sayed Josef Hamdani-Foyan wegen angeblicher Verstöße gegen das Urheberrecht vor.
Begründet wird diese mit einer angeblich unerlaubten Bildnutzung.

Überblick und Inhalt

Abmahner: Sayed Josef Hamdani-Foyan
Begründung:

Werbung mit Produktfotos ohne Nutzungsrecht an denselben („Bilderklau“).

Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: eBay
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
Gegenstandswert: 25.8000 €

Fragen zum Thema oder dieser Abmahnung ?

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.