Archiv -25. Juli 2014

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Links der Woche: Google kauft Twitch, Amazon verliert, Berufstätige im Home Office und der schlaue Klorollenhalter
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Sicherer Handel: Chemikalien nach der Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV)

Links der Woche: Google kauft Twitch, Amazon verliert, Berufstätige im Home Office und der schlaue Klorollenhalter

Schon allein der Klorollenhalter, der merkt, wenn das Papier zu Ende ist, ist es wert unsere Links der Woche zu lesen :-).

Viel Spaß beim Lesen und ein schönes Wochenende wünscht Ihnen ihre IT-Recht Kanzlei.

Die Links der Kalenderwoche 30 (21.07. – 25.07.2014):

  • 😐 Google: Übernimmt angeblich Video-Streamingdienst Twitch für 1 Milliarde US-Dollar, mehr…
  • 🙁 Amazons Verluste: Weiten sich aus, mehr…
  • 🙁 EU-Konsultation: Große Unzufriedenheit mit dem Copyright, mehr…
  • 🙂 Bitkom: Viele Berufstätige arbeiten im Home Office, mehr…
  • 😐 Europäischer TK-Markt: Umsätze runter, Investitionen rauf, mehr…
  • 😉 Go in peace: Klorollenhalter merkt, wenn das Papier aufgebraucht ist, mehr…

Sicherer Handel: Chemikalien nach der Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV)

Die „Verordnung über Verbote und Beschränkungen des Inverkehrbringens gefährlicher Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse nach dem Chemikaliengesetz“ Chemikalien-Verbotsverordnung – ChemVerbotsV legt dem Inverkehrbringer bestimmter Chemikalien besondere Prüf- und Aufzeichnungspflichten auf. Zudem gibt es Besonderheiten beim Vertrieb über das Internet zu beachten.

Leider ist die ChemVerbotsV alles andere als ein Ausbund an Übersichtlichkeit und Verständlichkeit. Die IT-Recht Kanzlei bringt mit dem nachfolgenden Beitrag ein wenig Licht ins Dunkel und stellt dar, welche Vertriebsbeschränkungen ein Online-Händler in Zusammenhang mit dem Vertrieb von Chemikalien über das Internet zu beachten hat.

Vorab: Dieser Beitrag setzt sich nur mit den für den Versandhandel hauptsächlich maßgeblichen §§ 3 und 4 der ChemVerbotsV  auseinander:

§ 3: Informations- und Aufzeichnungspflichten bei der Abgabe an Dritte

§ 4: Selbstbedienungsverbot, Versandhandel

Behandelt werden gerade nicht die in § 1 ChemVerbotsV  geregelten Vertriebsverbote.

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.