Archiv -16. Oktober 2014

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Abmahnung Rainbow Loom GmbH: Schutzrechtsverletzung an einem Gebrauchsmuster
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eBook: Gewährleistung im Online-Handel
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Abmahnung Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V: Unlautere Werbung
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Abmahnung Online-Shop: Schutzrechtsverletzung an einem Gebrauchsmuster
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Abmahnung ebay: Unlautere Werbung mit einem Testergebnis
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BGH-Entscheidung: Streit über die Bezeichnung eines alkoholhaltigen Mischgetränks

Abmahnung Rainbow Loom GmbH: Schutzrechtsverletzung an einem Gebrauchsmuster

Die Firma Rainbow Loom Handels GmbH hat einen Online-Händler wegen einer angeblichen Schutzrechtsverletzung an einem Ihrer Gebrauchsmuster abgemahnt.

Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:

  • Abmahner: Rainbow Loom Handels GmbH
  • Begründung: Rechtsverletzung an einem Gebrauchsmuster für die Herstellung von Gummibändern
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht, Markenrecht
  • Handels-Plattform: Online-Shop
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

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eBook: Gewährleistung im Online-Handel

Gerade im B2C-Bereich haben Verbraucher umfangreiche Rechte, die sich nicht nur aus den Vorschriften zur kaufvertraglichen Mängelhaftung im BGB wiederfinden, sondern auch aus einer Reihe von Gerichtsurteilen hervorgehen.

Dabei sind die Gewährleistungsrechte der Verbraucher recht vielfältig und ihre Geltendmachung an jeweils unterschiedliche Bedingungen geknüpft. Dies führt auf Seiten der Unternehmer häufig zu Verwirrung und Unklarheit über die eigenen Rechte und Pflichten gegenüber den Verbrauchern.

Um sowohl einen Überblick als auch ein tieferes Verständnis des Gewährleistungsrechts bzw. der Sachmängelhaftung zu ermöglichen, hat die IT-Recht-Kanzlei die wichtigsten Fragen und Antworten rund um die Gewährleistung im Online-Handel in einem aktuellen eBook zusammengetragen.

Abmahnung Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V: Unlautere Werbung

Der Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V.  hat eine ebay-Händlerin wegen angeblich unlauterer Werbung mit einem Testergebnis abgemahnt.

Überblick und Inhalt

  • Abmahner: Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V.
  • Begründung: Werbung mit einem Testergebnis ohne dessen Herkunft anzugeben
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

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Abmahnung Online-Shop: Schutzrechtsverletzung an einem Gebrauchsmuster

Ein Online-Händler wurde abgemahnt, weil er mit dem Vertrieb einer Maschine zur Herstellung von Gummibändern Schutzrechte verletzt haben soll.

Er verletze damit die Rechte an einem Gebrauchsmuster.

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

Kontaktmöglichkeit für umgehende Hilfe:

  • Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular und tragen Sie dort die Eckdaten der Abmahnung ein.

Weitere Kontaktmöglichkeiten:

Abmahnung ebay: Unlautere Werbung mit einem Testergebnis

Eine ebay-Händlerin wurde abgemahnt, weil ihre Werbung mit  einem Testergebnis unlauter sein soll.

Sie weise nicht auf die Fundstelle/die Herkunft des Testergebnisses hin..

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

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BGH-Entscheidung: Streit über die Bezeichnung eines alkoholhaltigen Mischgetränks

Der BGH hat kürzlich entschieden, dass es sich bei der Bezeichnung „ENERGY & VODKA“ nicht um eine nach der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 – der sogenannten Health-Claims-Verordnung – verbotene Angabe handelt.

Pressemitteilung des BGH:

„Die Beklagte vertreibt alkoholfreie und alkoholische Getränke verschiedener internationaler Marken, darunter in Dosen abgefüllte Mischgetränke, die aus Wodka und einem weiteren Bestandteil bestehen. Das streitgegenständliche, als „ENERGY & VODKA“ bezeichnete Mischgetränk besteht zu 26,7% aus Wodka und zu 73,3% aus einem koffeinhaltigen Erfrischungsgetränk und hat damit einen Alkoholgehalt von 10%.

Der Kläger, der Schutzverband der Spirituosen-Industrie e.V., sieht in der Bezeichnung des Getränks „ENERGY & VODKA“ einen Verstoß gegen Verordnungen der Europäischen Union. Er hat die Beklagte deshalb auf Unterlassung in Anspruch genommen.

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.