Archiv -14. November 2014

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Links der Woche: Twitter Ramsch, Datentransfer an NSA, Facebooks Werbung, Datenspuren im Internet
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Abmahnung ElevenFirst Limited
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Abmahnung AIXPRO UG
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Auto-Versteigerung auf ebay abgebrochen: Über 5000 Euro Schadensersatz
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Abmahnung Amazon: Falsches Impressum und fehlende Widerrufsbelehrung
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Abmahnunng Webshop: Alte Widerrufsbelehrung und Verstoß gegen TMG

Links der Woche: Twitter Ramsch, Datentransfer an NSA, Facebooks Werbung, Datenspuren im Internet

 

Zum Jahresende hin tickt die Uhr irgendwie immer schneller, ein Grund mehr sich in Ruhe unsere Links der Woche anzusehen 😉 .

Viel Spaß beim Lesen und ein schönes Wochenende wünscht Ihnen ihre IT-Recht Kanzlei.

Die Links der Kalenderwoche 46 (10.11. – 14.11.2014):

  • 🙁 Ratingagentur Standard & Poor’s: Stuft Twitter als Ramsch ein, mehr…
  • 🙁 BND-Agent: Transfer von 500 Millionen Daten an die NSA war gängige Größe, mehr…
  • 😐 Facebook: Will Werbung stärker personalisieren, mehr…
  • 😉 Messe: Rechnet für CeBIT 2015 mit weit über 600 Ausstellern aus China, mehr…
  • 😐 Studie: Was sich aus den Datenspuren der Internetnutzer schließen lässt, mehr…

Abmahnung ElevenFirst Limited

Die Firma ElevenFirst Limited hat einen Amazon-Händler wegen Fehlern im Impressum und mehr abgemahnt.

Überblick und Inhalt:

  • Abmahner: ElevenFirst Limited
  • Begründung:
    • fehlende Widerrufsbelehrung
    • fehlerhaftes Impressum
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Amazon
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 20.000 €

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Abmahnung AIXPRO UG

Die Firma AIXPRO UG (hatungsbeschränkt) hat einen Online-Händler wegen der Verwendung einer alten Widerrufsbelehrung und mehr abgemahnt.

Überblick und Inhalt:

  • Abmahner: AIXPRO UG
  • Begründung:
    • Die verwendete Widerrufsbelehrung soll nicht dem aktuellen Rechtsstand entsprechen
    • Das Impressum sei fehlerhaft
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Webshop
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 5.000 €

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Auto-Versteigerung auf ebay abgebrochen: Über 5000 Euro Schadensersatz

Der Bundesgerichtshof hat sich gestern in einer Entscheidung mit der Frage der Wirksamkeit eines im Wege einer Internetauktion abgeschlossenen Kaufvertrags befasst, bei dem ein grobes Missverhältnis zwischen dem Kaufpreis und dem Wert der Kaufsache besteht.

Der Beklagte bot seinen Gebrauchtwagen bei eBay zum Kauf an und setzte ein Mindestgebot von 1 € fest. Der Kläger bot kurz nach dem Beginn der eBay-Auktion 1 € für den Pkw und setzte dabei eine Preisobergrenze von 555,55 €. Einige Stunden später brach der Beklagte die eBay-Auktion ab. Per E-Mail teilte er dem Kläger, der mit seinem Anfangsgebot Höchstbietender war, mit, er habe außerhalb der Auktion einen Käufer gefunden, der bereit sei, 4.200 € zu zahlen. Der Kläger begehrt Schadensersatz wegen Nichterfüllung des nach seiner Ansicht wirksam zu einem Kaufpreis von 1 € geschlossenen Kaufvertrags und macht geltend, der Pkw habe einen Wert von 5.250 €. Das Landgericht hat der auf Schadensersatz in Höhe von 5.249 € gerichteten Klage dem Grunde nach stattgegeben. Die Berufung des Beklagten ist erfolglos geblieben. Mit der vom Berufungsgericht zugelassenen Revision verfolgt der Beklagte sein Klageabweisungsbegehren weiter.

Den Originalbeitrag weiterlesen […]

Abmahnung Amazon: Falsches Impressum und fehlende Widerrufsbelehrung

Ein Online-Händler, der seine Waren über den Amazon-Marktplatz verkauft wurde wegen einem angeblich falschen Impressum abgemahnt.

Auch soll er es versäumt haben eine Widerrufsbelehrung vorzuhalten.

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

Kontaktmöglichkeit für umgehende Hilfe:

  • Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular und tragen Sie dort die Eckdaten der Abmahnung ein.

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Abmahnunng Webshop: Alte Widerrufsbelehrung und Verstoß gegen TMG

Ein Online-Händler, der einen eigenen Webshop betreibt wurde wegen einer angeblich nicht dem aktuellen Recht entsprechenden Widerrufsbelehrung abgemahnt.

Darüberhinaus sollen weitere Pflichtangaben fehlen.

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  • Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular und tragen Sie dort die Eckdaten der Abmahnung ein.

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.