Archiv -4. März 2015

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Abmahnung Innova Handelshaus AG
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Abmahnung Onlineshop: Irreführung „Werksverkauf“

Abmahnung Innova Handelshaus AG

Die Firma Innova Handelshaus AG hat einen Webshop-Betreiber wegen angeblich irreführender Werbung abgemahnt.

Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:

  • Abmahner: Innova Handelshaus AG
  • Begründung: Der Webshop-Betreiber werbe wettbewerbswidrig mit der Aussage „Werksverkauf“
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Onlineshop
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

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Abmahnung Onlineshop: Irreführung „Werksverkauf“

Ein Webshop-Betreiber wurde wegen angeblich irreführender Werbung mit der Aussage „Werksverkauf – direkt vom Hersteller“ abgemahnt.

Der Betreiber verstoße damit gegen §5 und §8 UWG.

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Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

Kontaktmöglichkeit für umgehende Hilfe:

  • Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular und tragen Sie dort die Eckdaten der Abmahnung ein.

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.