Archiv -April 2015

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Abmahnung Verband sozialer Wettbewerb: Anbieterkennzeichnung & Wirkungsversprechen
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Abmahnung Webshop: Unlauteres Wirkungsversprechen
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Abmahnung Thomas Mielke
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Abmahnung Onlineshop: Schutzrechtsverletzung an einem Unternehmenskennzeichen

Abmahnung Verband sozialer Wettbewerb: Anbieterkennzeichnung & Wirkungsversprechen

Der Verband sozialer Wettbewerb e.V. hat den Betreiber eines Onlineshops wegen angeblich unlauteren Wirkungsversprechen und einer unzureichenden Anbieterkennzeichnung abgemahnt.

Überblick und Inhalt 

  • Abmahner: Verband sozialer Wettbewerb e.V.
  • Begründung:
    • angeblich wettbewerbswidriges Wirkungsverpsrechen einer Behandlung
    • angeblich unzureichende Anbieterkennzeichnung
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Webshop

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Abmahnung Webshop: Unlauteres Wirkungsversprechen

Ein Webshop-Betreiber wurde wegen unlauteren Wirkungsversprechen im Zusammenhang mit einer Behandlung abgemahnt.

Ausserdem sei seine Anbieterkennzeichnung unzureichend.

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

Kontaktmöglichkeit für umgehende Hilfe:

  • Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular und tragen Sie dort die Eckdaten der Abmahnung ein.

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Abmahnung Thomas Mielke

Herr Thomas Mielke hat einen Mitbewerber wegen einer angeblichen Schutzrechtsverletzung an seinem Unternehmenskennzeichen abgemahnt.

Überblick und Inhalt der Abmahnung:

  • Abmahner: Thomas Mielke
  • Begründung: Angebliche Schutzrechtsverletzung an dem Unternehmenskennzeichen „webandmore“
  • Rechtlicher Bezug: Markenrecht
  • Handels-Plattform: Onlineshop
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 15.000 €

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Abmahnung Onlineshop: Schutzrechtsverletzung an einem Unternehmenskennzeichen

Ein Webshop-Betreiber wurde wegen einer angeblichen Schutzrechtsverletzung an einem Unternehmenskennzeichen abgemahnt.

Er verstoße damit gegen $5 Abs. 2 S.1 MarkenG.

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.