Archiv -3. September 2018

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Abmahnung Wettbewerbszentrale: Widerrufsbelehrung fehlt

Abmahnung Wettbewerbszentrale: Widerrufsbelehrung fehlt

Die Wettbewerbszentrale, Büro Stuttgart, hat einen Amazon-Händler wegen einer angeblich fehlenden Widerrufsbelehrung abgemahnt.

Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:

  • Abmahner: Wettbewerbszentrale, Büro Stuttgart
  • Begründung: fehlende Widerrufsbelehrung
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Amazon
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • geforderte Kostenpauschale: 280,00 €

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.