Die häufigsten Abmahngründe im Monat Februar 2014

 

Die Abmahnungen, die der IT-Recht Kanzlei im Monat Februar 2014 übermittelt wurden, wurden wieder ausgewertet und aufbereitet.

Nachfolgend finden Sie die häufigsten Abmahngründe des letzten Monats.

Die “Top Ten” Abmahngründe des Monats Februar 2014:  

  1. fehlende Grundpreisangabe (ebay)
  2. Widerrufsbelehrung
  3. 40-Euro Kalusel
  4. Fristbeginn des Widerrufs
  5. irreführende Werbung
  6. Informationen zur Speicherung des Vertragstextes
  7. fehlerhafte AGB
  8. gesundheitsbezogene Angaben
  9. Wirkungsversprechen
  10. Angaben zum Auslandsversand 

Die 3 Verkaufplattformen auf denen am häufigsten abgemahnt wurden waren:

Informationen darüber, welche Firmen aktuell abmahnen lassen finden Sie in unserer Abmahnung-Sammelstelle, die Kanzleien und Vereine die abmahnen finden Sie hier.

 

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