Die häufigsten Abmahngründe im Monat März 2014

 

Die Abmahnungen, die uns im Monat März 2014 zur Kenntnis gebracht wurden, haben wir nun wieder ausgewertet und aufbereitet.

Nachfolgend finden Sie die häufigsten Abmahngründe des letzten Monats.

Die sechs wichtigsten Abmahngründe des Monats März 2014:  

  1. Wirkungsversprechen
  2. fehlende Grundpreisangabe
  3. Angaben zur Speicherung des Vertragstextes
  4. Widerrufsbelehrung
  5. Widerrufsfrist
  6. gesundheitsbezogene Angaben

Die Verkaufplattformen auf denen am häufigsten abgemahnt wurden waren:

Informationen darüber, welche Firmen aktuell abmahnen lassen finden Sie in unserer Abmahnung-Sammelstelle, die Kanzleien und Vereine die abmahnen finden Sie hier.

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Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

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