Archiv -7. April 2014

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Die häufigsten Abmahngründe im Monat März 2014
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Abmahnung Eisgold GmbH
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Abmahnung Webshop: Rücksendekosten, Vertragssprache und Widerrufsfrist

Die häufigsten Abmahngründe im Monat März 2014

 

Die Abmahnungen, die uns im Monat März 2014 zur Kenntnis gebracht wurden, haben wir nun wieder ausgewertet und aufbereitet.

Nachfolgend finden Sie die häufigsten Abmahngründe des letzten Monats.

Die sechs wichtigsten Abmahngründe des Monats März 2014:  

  1. Wirkungsversprechen
  2. fehlende Grundpreisangabe
  3. Angaben zur Speicherung des Vertragstextes
  4. Widerrufsbelehrung
  5. Widerrufsfrist
  6. gesundheitsbezogene Angaben

Die Verkaufplattformen auf denen am häufigsten abgemahnt wurden waren:

Informationen darüber, welche Firmen aktuell abmahnen lassen finden Sie in unserer Abmahnung-Sammelstelle, die Kanzleien und Vereine die abmahnen finden Sie hier.

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

Kontaktmöglichkeit für umgehende Hilfe:

  • Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular und tragen Sie dort die Eckdaten der Abmahnung ein.

Weitere Kontaktmöglichkeiten:

Abmahnung Eisgold GmbH

Die Firma Eisgold GmbH hat den Betreiber eines Onlineshops wegen angeblich unzureichender Angaben in der Widerrufsbelehrung abgemahnt,

Überblick und Inhalt

  • Abmahner: Eisgold GmbH
  • Begründung:
    • angeblich fehlerhafte Angaben zu den Rücksendekosten
    • angeblich unzureichende Angaben zur Vertragssprache
    • angeblich fehlerhafte Angaben zur Widerrufsfrist
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Webshop
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 15.000 €

Mehr erfahren

Abmahnung Webshop: Rücksendekosten, Vertragssprache und Widerrufsfrist

Ein Webshop-Betreiber wurde wegen mehrerer angeblich fehlerhafter Angaben in der Widerrufsbelehrung abgemahnt.

Die abmahnende Firma bemängelt angeblich fehlerhafte Angaben zu den Rücksendekosten, der Vertragssprache und der Widerrufsfrist.

Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ? 

  • Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
  • Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
  • Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.