Abmahnung ebay: Grundpreis bei Dekoartikeln

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine Abmahnung wegen angeblich fehlender Grundpreisangabe beim Vertrieb von Dekorationsartikeln vorgelegt. 

 

Abgemahnt wird:

 

  • fehlende Angabe des Grundpreises beim Endpreis beim Verkauf von Dekoartikeln 

 

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Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

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Kontaktmöglichkeiten:

 

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