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Abmahnung IDO Verband: Fehlende Grundpreisangabe bei Deko-Artikeln
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Abmahnung ebay: Grundpreis bei Dekoartikeln

Abmahnung IDO Verband: Fehlende Grundpreisangabe bei Deko-Artikeln

Der IT-Recht Kanzlei wurde eine Abmahnung des IDO Verbands (Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmer e.V.) wegen angeblich fehlender Angabe des Grundpreises vorgelegt.

 

Überblick und Inhalt der wettbwerbsrechtlichen Abmahnung des IDO Verbands:

 

  • Abmahner: Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmer e.V.
  • Begründung: angeblich fehlende Angabe des Grundpreises beim Verkauf von Dekoartikeln
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

 

 

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Abmahnung ebay: Grundpreis bei Dekoartikeln

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine Abmahnung wegen angeblich fehlender Grundpreisangabe beim Vertrieb von Dekorationsartikeln vorgelegt. 

 

Abgemahnt wird:

 

  • fehlende Angabe des Grundpreises beim Endpreis beim Verkauf von Dekoartikeln 

 

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Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

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