Abmahnung ebay: Widerrufsbelehrung „Rücknahmen akzeptiert“

Ein ebay-Händler wurde wegen angeblich unzureichenden zu Rücknahmen in der Widerrufsbelehrung abgemahnt.

Die Formulierung „Rücknahmen akzeptiert“ entspreche nicht annähernd den aktuellen gesetzlichen Anforderungen.

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Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

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Kontaktmöglichkeit für umgehende Hilfe:

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Tip: Rechtssichere AGB für ebay Deutschland und ebay England

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Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?

  • Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
  • Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
  • Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.

Weitere Kontaktmöglichkeiten:

© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.