ABMAHNUNG Verein zum Schutz des legalen Wettbwerbs e.V.: Widerrufsbelehrung/Rücknahmen

Der Verein zum Schutz des legalen Wettbwerbs e.V. hat einen ebay-Händler wegen angeblich unzureichenden Angaben zu Rücknahmen abgemahnt.

Überblick und Inhalt der Abmahnung:

  • Abmahner: Verein zum Schutz des legalen Wettbwerbs e.V.
  • Begründung: Die Angabe „Rücknahmen akzeptiert“ in der Widerrufsbelehrung sei unzureichend
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay

Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?

  • Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
  • Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
  • Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.

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