Abmahnung Onlineshop: Fehlender Hinweis auf Allergene

Ein Online-Händler, der über seinen Webshop Weine und Schaumweine verkauft wurde wegen angeblich fehlender Hinweise auf darin enthaltene Allergene abgemahnt.

Er verstoße damit gegen die Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).

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Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

Kontaktmöglichkeit für umgehende Hilfe:

  • Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular und tragen Sie dort die Eckdaten der Abmahnung ein.

Tipp: Abmahnsichere AGB für einen Onlineshop von der IT-Recht Kanzlei

Abmahnsichere AGB für einen Onlineshop

Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?

  • Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
  • Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
  • Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.

Weitere Kontaktmöglichkeiten:

© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.