Abmahnung wegen „bekömmlichen“ Wein

Der IT-Recht Kanzlei wurde eine Abmahnung, die ein Webshop Betreiber wegen angeblich unlauterer Angaben zur Wirkung eines Weines erhalten hat vorgelegt.

 

Abgemahnt wird:

 

  • angebliche Irreführung durch die Formulierung „bekömmlicher Wein“

 

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

  

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

 

Kontaktmöglichkeiten:

 

© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.