Abmahnung Onlineshop: Alte Widerrufsbelehrung in AGB & Checkout Prozess

Ein Webshop-Betreiber wurde wegen der Verwendung einer alten Widerrufsbelehrung in seinen AGB und im Checkout-Prozess abgemahnt.

Die Widerrufsbelehrung entspreche nicht den gesetzlichen Anforderungen seit dem 13.06.2014.

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

Kontaktmöglichkeit für umgehende Hilfe:

  • Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular und tragen Sie dort die Eckdaten der Abmahnung ein.

Tipp: Rechtssichere Onlineshop AGB mit nur 6 Monaten Mindest-Vertragslaufzeit

Abmahnsichere AGB für einen Onlineshop

Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?

  • Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
  • Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
  • Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.

Weitere Kontaktmöglichkeiten:

© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.