Abmahnung Anne Niedergesäß

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung der Frau Anne Niedergesäß wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.

 

Überblick und Inhalt

 

  • Abmahner: Anne Niedergesäß
  • Begründung:
    • angeblich fehlende Angabe des Grundpreises beim Endpreis
    • angeblich fehlerhafte Angaben zu den Rücksendekosten (40 Euro Klausel)
    • angebliche Werbung mit Selbstverständlichkeiten
    • amgeblichfehlerhafte AGB
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: eBay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 30.000 €

 

 

Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?

 

  • Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
  • Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
  • Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.

 

weiterführende Links

 

 

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