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Abmahnung Anne Niedergesäß

Abmahnung Anne Niedergesäß

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung der Frau Anne Niedergesäß wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.

 

Überblick und Inhalt

 

  • Abmahner: Anne Niedergesäß
  • Begründung:
    • angeblich fehlende Angabe des Grundpreises beim Endpreis
    • angeblich fehlerhafte Angaben zu den Rücksendekosten (40 Euro Klausel)
    • angebliche Werbung mit Selbstverständlichkeiten
    • amgeblichfehlerhafte AGB
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: eBay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 30.000 €

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.