Abmahnung Anton Manuel Brandl: Grundpreisangaben bei Fertigverpackungen nicht angegeben
Herr Anton Manuel Brandl hat einen Amazon-Händler wegen fehlender Grundpreisangaben bei Fertigverpackungen abgemahnt.
Überblick und Inhalt der Abmahnung:
- Abmahner: Herr Anton Manuel Brandl
- Begründung: Fehlende Grundpreisangaben bei Fertigverpackungen
- Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
- Handels-Plattform: Amazon
- Gegenstandswert: 8.000,– €
Wissenswert: Wer darf wen abmahnen ?
- Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
- Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
- Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.
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