Update Abmahnung Beauty4you S.L.

Der IT-Recht Kanzlei München liegt wieder eine Abmahnung der Firma Beauty4you S.L. wegen angeblicher Verstöße gegen das Urheberrecht vor.

Begründet wird diese mit einem angeblichen Verstoß gegen die EnVKV.

Überblick und Inhalt

Kanzlei: Dr. Fuchs Schönigt Partner Rechtsanwälte

Abmahner: Beauty4you S.L.
Begründung:

angeblich unerlabute Nutzung eines Produktbildes

Rechtlicher Bezug: Urhebersrecht
Handels-Plattform: Amazon
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
Gegenstandswert: 10.000 €

Unsere Empfehlung

Die der Abmahnung der Firma Beauty4you S.L. beigefügte vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung sollte keinesfalls ungeprüft abgegeben werden.

Aufgrund der möglichen langfristigen Bindungswirkung einer Unterlassungserklärung empfehlen wir generell, vorformulierte Unterlassungserklärungen durch einen im Wettbewerbsrecht erfahrenen
Rechtsanwalt prüfen und ggf. anpassen zu lassen.

Im Einzelfall kann es sogar sinnvoll sein, überhaupt keine Unterlassungserklärung abzugeben.
Dies sollte jedoch allein schon wegen des mit einer solchen Entscheidung verbundenen Kostenrisikos immer mit einem spezialisierten Anwalt abgestimmt werden.

 

weiterführende Links

Abwehr einer Abmahnung
Abmahnradarder IT-Recht Kanzlei
Abmahnung Checkliste
Liste häufiger Abmahngründe

 

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Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

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