Abmahnung Benjamin Thorn

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung des Herrn Benjamin Thorn wegen angeblicher Verstöße gegen das Urheberrecht vor.

 
Begründet wird diese mit angeblich nicht autorisierter Nutzung eines Bildes.

 

Überblick und Inhalt

 

  • Abmahner: Benjamin Thorn
  • Begründung:
    • angebliche Uhrheberrechtsverletzung durch die Nutzung eines Lichtbildes
  • Rechtlicher Bezug: Urheberrecht
  • Handels-Plattform: Webshop
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

 

 

 

Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?

 

  • Im Wettbewerbsrecht:  Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
  • Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
  • Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.

 

Fazit

Bevor Sie tatsächlich eine Unterlassungserklärung abgeben, sollten Sie sicher sein, dass die Abmahnung auch tatsächlich rechtmäßig ist.

 

weiterführende Links

 

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