Kategorie -Benjamin Thorn

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Abmahnung Sammelstelle: Benjamin Thorn
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Abmahnung Benjamin Thorn: Widerrechtliche Nutzung einer Fotografie
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Abmahnung Benjamin Thorn

Abmahnung Sammelstelle: Benjamin Thorn

Für unsere Abmahnung Sammelstelle haben wir Kenntnis von einer Abmahnung des Herrn Benjamin Thorn genommen.

 

Herr Thorn mahnt die angeblich nicht autorisierte Nutzung einer Fotografie ab.

 

Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:

 

  • Abmahner: Benjamin Thorn
  • Begründung: Urheberrechtsverletzung an einer Fotografie
  • Rechtlicher Bezug: Urheberrecht
  • Handels-Plattform: ebay

 

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

 

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

  

Kontaktmöglichkeiten:

 

Abmahnung Benjamin Thorn: Widerrechtliche Nutzung einer Fotografie

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung des Herrn Benjamin Thorn wegen angeblich widerrechtlicher Nutzung einer von ihm erstellten Fotografie vor.

 

Überblick und Inhalt

 

  • Abmahner: Benjamin Thorn
  • Begründung: angebliche Uhrheberrechtsverletzung durch nicht autoriserte Nutzung/Verarbeitung einer Fotografie
  • Rechtlicher Bezug: Urheberrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Schadensersatzforderung: 4.278 €
  • Höhe der angesetzten Rechtsverfolgungskosten: 546,69 €

 

 

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Abmahnung Benjamin Thorn

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung des Herrn Benjamin Thorn wegen angeblicher Verstöße gegen das Urheberrecht vor.

 
Begründet wird diese mit angeblich nicht autorisierter Nutzung eines Bildes.

 

Überblick und Inhalt

 

  • Abmahner: Benjamin Thorn
  • Begründung:
    • angebliche Uhrheberrechtsverletzung durch die Nutzung eines Lichtbildes
  • Rechtlicher Bezug: Urheberrecht
  • Handels-Plattform: Webshop
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

 

 

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.