Kategorie -Allgemein

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Update Abmahnung Heike Schmidt
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Update Abmahnung Heike Schmidt
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Update Abmahnung Thomas Baczewski
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Update Abmahnung Heike Schmidt
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Update Abmahnung Antonio Dima
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Update Abmahnung Dieter Engl
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Update Abmahnung discountmoebel vk GmbH
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Update Abmahnung Volker Rügen
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Abmahnungen wegen nicht registrierter Beleuchtungskörper
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Abmahnung: Wegen fehlender Grundpreisangabe bei der Google-Produktsuche (Google-Products)

Update Abmahnung Heike Schmidt

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine weitere Abmahnung der Frau Heike Schmidt wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese wiederum mit einer angeblich fehlerhaften Widerrufsbelehrung und mehr.

Überblick und Inhalt

Abmahner: Heike Schmidt
Begründung: angeblich fehlerhafte, da veraltete Widerrufsbelehrung, angeblich fehlerhafte oder fehlende Angaben hinsichtlich: Rücksendekosten, Speicherung des Vertragstextes, Zustandekommen des Vertrages, Korrektur von Eingabefehlern.
Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: eBay
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
Gegenstandswert: 10.000 Euro

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Update Abmahnung Heike Schmidt

Der IT-Recht Kanzlei München liegt erneut eine Abmahnung der Frau Heike Schmidt wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese mit einer angeblich fehlerhaften Widerrufsbelehrung und mehr

Überblick und Inhalt

Abmahner: Heike Schmidt
Begründung: angeblich fehlerhafte Widerrufsbelehrung hinsichtlich der Rücksendekosten und angebliche Werbung mit Selbstverständlichkeiten
Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: eBay
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
Gegenstandswert: 10.000 Euro

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Update Abmahnung Thomas Baczewski

Der IT-Recht Kanzlei München liegt wieder eine Abmahnung des Herrn Thomas Baczewski wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese mit angeblich fehlerhaften Angaben in der Widerrufsbelehrung.

Überblick und Inhalt

Abmahner: Thomas Baczewski
Begründung: angeblich fehlerhafte Widerrufsbelehrung hinsichtlich der Rücksendekosten.
Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: ebay
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
Gegenstandswert: 10.000 €

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Update Abmahnung Heike Schmidt

Der IT-Recht Kanzlei München liegt wieder eine Abmahnung der Frau Heike Schmidt wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese mit einer angeblich fehlerhaften Widerrufsbelehrung.

Überblick und Inhalt

Abmahner: Heike Schmidt
Begründung: angeblich fehlerhafte Widerrufsbelehrung hinsichtlich der Rücksendekosten
Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: eBay
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
Gegenstandswert: 10.000 Euro

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Update Abmahnung Antonio Dima

Der IT-Recht Kanzlei München liegt wieder eine Abmahnung des Herrn Antonio Dima wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.

Begründet wird diese mit einer angeblich fehlerhaften Widerrufsbelehrung.

Überblick und Inhalt

Abmahner: Antonio Dima
Begründung: angeblich fehlerhafte Widerrufsbelehrung
Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Internet-Plattform: eBay
Gegenstandswert: 8.000Euro

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Update Abmahnung Dieter Engl

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine weitere Abmahnung des Herrn Dieter Engl wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese mit angeblich fehlerhaften Angaben zur Garantie.

Überblick und Inhalt

Abmahner: Dieter Engl
Begründung: angeblich fehlerhafte, weil unzureichende Angaben zur Garantie (“2 Jahre Garantie” , “Reisegarantie – 1 Jahr” , “Begrenzte Garantie – 2 Jahre”)
Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
Handelsplattform: eBay
Gegenstandswert: 10.000 €

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Update Abmahnung discountmoebel vk GmbH

Der IT-Recht Kanzlei München liegt erneut eine Abmahnung der Firma discountmoebel vk GmbH wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.

Begründet wird diese mit einem angeblichen Verstoß gegen die EnVKV.

Überblick und Inhalt

Abmahner: discountmoebel vk GmbH
Begründung: angeblicher Verstoß gegen die EnVKV
Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: eBay
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
Gegenstandswert: 5.001 €

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Kontakt

Update Abmahnung Volker Rügen

Der IT-Recht Kanzlei München liegt noch eine Abmahnung des Herrn Volker Rügen wegen angeblichem Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht vor.

Begründet wird diese mit einer angeblich fehlerhaften Widerrufsbelehrung.

Überblick und Inhalt

Abmahner: Volker Rügen
Begründung: angeblich fehlerhafte Widerrufsbelehrung („veraltet“).
Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: Auvito
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
Gegenstandswert: 5.000 €

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Abmahnung: Wegen fehlender Grundpreisangabe bei der Google-Produktsuche (Google-Products)

Der IT-Recht Kanzlei liegt eine aktuelle Abmahnung vor, in der einem Online-Händler ein wettbewerbswidriges Verhalten unterstellt wird, da er seine Produkte auf der Internetseite „Google Produkte“ unter Angabe von Preisen bewerbe, ohne dabei jedoch den erforderlichen Grundpreis anzugeben.

Die IT-Recht Kanzlei rät allen Händlern, zu überprüfen, ob deren Angebote auch bei Online-Preissuchmaschinen und/oder –Produktsuchmaschinen gelistet werden und, sofern es sich um Angebote handelt, die mit einer Grundpreisangabe versehen werden müssen, ob diese auch mit einer entsprechenden Grundpreisangabe versehen sind. Dies kann derzeit etwa dadurch bewerkstelligt werden, dass die Angabe des Grundpreises bei den Angeboten im eigenen Online-Shop bereits in der jeweiligen Produktüberschrift erfolgt, die von den Online-Suchmaschinen verwendet werden.

Beispiel:

5 kg Blumenerde (xxx € inkl. MwSt./kg)

Zur Erinnerung
Die Angabe eines Grundpreises ist immer dann erforderlich, wenn Waren in Fertigpackungen, offenen Packungen oder als Verkaufseinheiten ohne Umhüllung nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche angeboten werden. Grundpreise sind in unmittelbarer Nähe des Endpreises anzugeben. Es ist nicht ausreichend, den Grundpreis erst in der allgemeinen Produktbeschreibung zu nennen, die nur über ein Anklicken des Produkts erreicht werden kann. Auch ist die Angabe von Grundpreisen bei bloßer Werbung zu beachten, wenn sie unter Angabe von Preisen erfolgt.

Die Mengeneinheit für den Grundpreis ist jeweils 1 Kilogramm, 1 Liter, 1 Kubikmeter, 1 Meter oder 1 Quadratmeter der Ware. Bei Waren, deren Nenngewicht oder Nennvolumen üblicherweise 250 Gramm oder Milliliter nicht übersteigt, dürfen als Mengeneinheit für den Grundpreis 100 Gramm oder Milliliter verwendet werden. Bei nach Gewicht oder nach Volumen angebotener loser Ware ist als Mengeneinheit für den Grundpreis entsprechend der allgemeinen Verkehrsauffassung entweder 1 Kilogramm oder 100 Gramm oder 1 Liter oder 100 Milliliter zu verwenden. Bei Waren, die üblicherweise in Mengen von 100 Liter und mehr, 50 Kilogramm und mehr oder 100 Meter und mehr abgegeben werden, ist für den Grundpreis die Mengeneinheit zu verwenden, die der allgemeinen Verkehrsauffassung entspricht. Bei Waren, bei denen das Abtropfgewicht anzugeben ist, ist der Grundpreis auf das angegebene Abtropfgewicht zu beziehen.

© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.