Abmahnung Heine Apotheke, Carola Gonzalez: Wirkungsversprechen bei Cranberry Kapseln

Die Heine Apotheke Blankenese, Carola Gonzalez hat einen Webshop-Betreiber wegen einem angeblichen Verstoß gegen die Health Claims Verordnung abgemahnt.

Die abmahnende Apothekeninhaberin sieht in dem Verstoß eine wettbewerbsrechtlich unzulässige Handlung.

Überblick und Inhalt

  • Abmahner: Heine Apotheke Blankenese, Carola Gonzalez
  • Begründung: Gesundheitsbezogene Angaben und Wirkungsversprechen beim Verkauf von Cranberry Kapseln
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Online-Shop
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 20.000 €

Unsere Empfehlung

  • Die der Abmahnung der Heine Apotheke Blankenese beigefügte vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung sollte keinesfalls ungeprüft abgegeben werden.
  • Aufgrund der möglichen langfristigen Bindungswirkung einer Unterlassungserklärung empfehlen wir generell, vorformulierte Unterlassungserklärungen durch einen im Wettbewerbsrecht erfahrenen Rechtsanwalt prüfen und ggf. anpassen zu lassen.
  • Im Einzelfall kann es sogar sinnvoll sein, überhaupt keine Unterlassungserklärung abzugeben. Dies sollte jedoch allein schon wegen des mit einer solchen Entscheidung verbundenen Kostenrisikos immer mit einem spezialisierten Anwalt abgestimmt werden 

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Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

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