Abmahnung IDO Verband: Lieferzeitangaben nicht ausreichend

Der IDO Verband hat einen Onlineshop-Händler wegen nicht hinreichend bestimmter Lieferzeitangaben und mehr abgemahnt.

Überblick und Inhalt der Abmahnung:

  • Abmahner: Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmer e.V.
  • Begründung:
    • fehlende gesetzesmäßige Belehrung zum Widerrufsrecht
    • fehlendes Muster-Widerrufsformular
    • fehlende Pflichtinformationen über das Bestehen eines gesetzlichen Mängelhaftungsrechts für Waren
    • nicht hinreichend bestimmte Lieferzeitangaben
    • fehlende Grundpreisangaben bei Fertigpackungen nach Gewicht
    • fehlende Pflichtinformationen zur Speicherung des Vertragstextes nach Vertragsschluss
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Onlineshop
  • Geforderte Kostenpauschale: 195,–€ netto

Wissenswert: Wer darf wen abmahnen ?

  • Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
  • Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
  • Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort!

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Nutzen Sie unser kostenloses Erstgespräch.
✓ Kontaktdaten eingeben.
✓ Abmahnung mitschicken.
✓ Wir rufen zurück.

    Vor- und Nachname* :

    E-Mail-Adresse*:

    Telefon*:

    Abmahnung hochladen:

    * Bitte füllen Sie diese Felder aus, damit wir Ihre Anfrage bearbeiten können.

    Weitere Kontaktmöglichkeiten:
    Sonstige Fragen, zu den von uns behandelten Rechtsthemen, können Sie uns gerne per Mail senden.

      • Telefon: 089 / 130 1433-0

    © Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.