Abmahnung Lightcycle Retourlogistik und Service GmbH: Verstoß gegen das ElektroG (EAR-Registrierung)

Die Firma Lightcycle Retourlogistik und Service GmbH hat einen Amazon-Händler abgemahnt, der angeblich Beleuchtungskörper ohne die EAR-Registrierung verkaufen soll.

Überblick und Inhalt

  • Abmahner: Lightcycle Retourlogistik und Service GmbH
  • Begründung: Verstoß gegen das ElektroGdurch den Verkauf von Leuchtmitteln, die nicht bei der Stiftung EAR ordnungsgemäß registriert sind
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Amazon
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 100.000 €

Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ? 

  • Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
  • Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
  • Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.

 

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