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Abmahnung Lightcycle Retourlogistik und Service GmbH: Beleuchtungskörper ohne EAR Registrierung
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Abmahnung Lightcycle Retourlogistik und Service GmbH: Verstoß gegen das ElektroG (EAR-Registrierung)

Abmahnung Lightcycle Retourlogistik und Service GmbH: Beleuchtungskörper ohne EAR Registrierung

Die Firma Lightcycle Retourlogistik und Service GmbH hat einen Webshop-Betreiber wegen des angeblich unlauteren Vertriebs von Beleuchtungskörpern abgemahnt.

Überblick und Inhalt

  • Abmahner: Lightcycle Retourlogistik und Service GmbH
  • Begründung: fehlende EAR-Registrierung von Beleuchtungskörpern und damit unlauterer Vertrieb
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Onlineshop
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

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Abmahnung Lightcycle Retourlogistik und Service GmbH: Verstoß gegen das ElektroG (EAR-Registrierung)

Die Firma Lightcycle Retourlogistik und Service GmbH hat einen Amazon-Händler abgemahnt, der angeblich Beleuchtungskörper ohne die EAR-Registrierung verkaufen soll.

Überblick und Inhalt

  • Abmahner: Lightcycle Retourlogistik und Service GmbH
  • Begründung: Verstoß gegen das ElektroGdurch den Verkauf von Leuchtmitteln, die nicht bei der Stiftung EAR ordnungsgemäß registriert sind
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Amazon
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 100.000 €

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.