Amazon PartnerNet: Affiliate haftet für Wettbewerbsverstöße

Der IT-Recht Kanzlei liegt eine Abmahnung der Wettbewerbszentrale Stuttgart vor, in welcher einem Teilnehmer am Amazon-Partnernet (Affiliate) wettbewerbswidrige Werbung unter Verwendung der zur Verfügung gestellten Produktdaten vorgeworfen wird. Was viele nicht wissen: Auch Affiliates haften für wettbewerbswidrige Handlungen.

Werbung mit dem „CE“-Zeichen

Auf der Internetseite des Abgemahnten fand sich neben einem Produkt der Hinweis „CE geprüft“. Werbeaussagen, die eine solche CE- Kennzeichnung besonders herausstellen, werden juristisch grundsätzlich als Werbung mit Selbstverständlichkeiten gewertet – dies gilt als irreführende und deshalb unlautere Handlung im Sinne der §§ 3, 5 UWG. (so zuletzt auch LG Darmstadt, Urteil vom 19.02.2010, Az. 15 O 327/09; LG Stendal, Urteil vom 13.11.2008, Az. 31 O 50/08; LG Münster, Urteil vom 02.09.2010, Az. 025 O 65/10),

Haftung des Affiliates für Wettbewerbverstöße?

Doch kann diese Bewertung auch für die Fälle des Affiliate-Marketing bei Amazons PartnerNet gelten? Schließlich werden die Informationen entweder vom Händler (wenn das beworbene Produkt vom Amazon Marketplace stammt) oder direkt von Amazon bereitgestellt und der Affiliate übernimmt die Daten – oftmals automatisiert – auf seine Webseite. So ist es beispielsweise möglich durch die Auswahl von bestimmten Kategorien, Themen oder Stichwörtern passende Artikel zu finden, welche dann auf der Internetseite des Partnerprogrammteilnehmers dargestellt werden. In diesem Falle hat der Betreiber überhaupt keine Kenntnis von eventuellen Rechtsverstößen, welche in den übernommenen Daten bereits vorhanden sind.

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.