Schlagwort -CE-Zeichen

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Abmahnung Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe: „…CE-geprüft“
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Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln: Unlautere Nutzung des CE-Zeichens
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Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V.: Werbung mit CE-Zeichen
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Abmahnung Yatego: Unlautere Werbung „..und CE“
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Abmahnung Sammelstelle: BVH GmbH
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Abmahnung BVH GmbH
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Abmahnung Wettbewerbszentrale Stuttgart: CE-Zeichen
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Abmahnung eBay: B+K Products UG , Christian Brunner
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Amazon PartnerNet: Affiliate haftet für Wettbewerbsverstöße

Abmahnung Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe: „…CE-geprüft“

Der Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe e.V. hat einen Händler auf der Handelsplattform rakuten.de wegen angeblich unlauterer Werbung mit dem CE-Zeichen abgemahnt.

Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:

  • Abmahner: Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe e.V.
  • Begründung: angeblich irreführende Werbung mit dem CE-Zeichen
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: rakuten.de
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

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Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln: Unlautere Nutzung des CE-Zeichens

Der Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. hat einen Online-Händler der über ebay u.a. Tischventilatoren verkauft wegen angeblich irreführender Nutzung des CE-Zeichen abgemahnt.

Überblick und Inhalt

  • Abmahner: Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V.
  • Begründung: Die Werbung mit dem CE-Zeichen sei irreführend, da sie eine Werbung mit Selbstverständlichkeiten darstelle
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

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Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V.: Werbung mit CE-Zeichen

Der Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. hat einen Yatego-Händler wegen angeblich unlauterer Werbung mit dem CE-Zeichen abgemahnt.

Überblick und Inhalt

  • Abmahner: Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V.
  • Begründung: wettbewerbwidrige Angaben zum CE-Zeichen („…und CE“)
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Yatego
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

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Abmahnung Yatego: Unlautere Werbung „..und CE“

Ein Yatego-Händler wurde abgemahnt, weil er mit der Aussage “…und CE” wirbt.

Diese Werbung mit dem CE-Zeichen halte einer wettbewerbsrechtlichen Überprüfung nicht Stand.

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

Kontaktmöglichkeit für umgehende Hilfe:

  • Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular und tragen Sie dort die Eckdaten der Abmahnung ein.

Weitere Kontaktmöglichkeiten:

Abmahnung Sammelstelle: BVH GmbH

Für die Abmahnung Sammelstelle der IT Recht Kanzlei wurde uns eine Abmahnung der Firma BVH GmbH  vertreten durch Herrn Rechtsanwalt Mundorf zur Kenntnis gebracht.

 

Die BVH GmbH rügt in dieser Abmahnung angeblich irreführende Werbung mit dem CE-Zeichen und fehlende Angaben zur Leistungsaufnahme beim Verkauf von LED Kerzen.

 

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

 

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

 

Kontaktmöglichkeiten:

 

Abmahnung BVH GmbH

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine Abmahnung der Firma BVH GmbH wegen angeblich irreführender Werbung mit dem CE-Zeichen und wegen fehlender Angaben zur Leistungsaufnahme vorgelegt.

 

Überblick und Inhalt

 

  • Kanzlei: Mundorf, Rechtsanwalt
  • Abmahner: BVH GmbH
  • Begründung:
    • angeblich irreführende Werbung mit dem „CE-Zeichen“
    • angeblich fehlende Angabe zur Leistungsaufnahme beim Vertrieb von LED-Kerzen
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Online-Shop
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 17.000 €

 

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Abmahnung Wettbewerbszentrale Stuttgart: CE-Zeichen

Der IT-Recht Kanzlei München liegt erneut eine Abmahnung der Wettbewerbszentrale Büro Stuttgart wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.

 

Überblick und Inhalt

 

  • Abmahner: Wettbewerbszentrale Stuttgart
  • Begründung: angeblich irreüfhrende Werbung mit dem CE-Kennzeichen
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Online-Shop
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher),

 

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Abmahnung eBay: B+K Products UG , Christian Brunner

Nach unserem Kenntnisstand mahnt die Firma B+K Products UG , Christian Brunner wettbewerbsrechtliche Handlungen auf eBay ab.

Überblick und Inhalt:

Abmahner: B+K Products UG , Christian Brunner
Begründung:

wettbewerbwidrige Verwendung des CE-Zeichens

Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: eBay

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

Telefon: 089 / 130 1433-0
Fax: 089 / 130 1433-60
E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de

Amazon PartnerNet: Affiliate haftet für Wettbewerbsverstöße

Der IT-Recht Kanzlei liegt eine Abmahnung der Wettbewerbszentrale Stuttgart vor, in welcher einem Teilnehmer am Amazon-Partnernet (Affiliate) wettbewerbswidrige Werbung unter Verwendung der zur Verfügung gestellten Produktdaten vorgeworfen wird. Was viele nicht wissen: Auch Affiliates haften für wettbewerbswidrige Handlungen.

Werbung mit dem „CE“-Zeichen

Auf der Internetseite des Abgemahnten fand sich neben einem Produkt der Hinweis „CE geprüft“. Werbeaussagen, die eine solche CE- Kennzeichnung besonders herausstellen, werden juristisch grundsätzlich als Werbung mit Selbstverständlichkeiten gewertet – dies gilt als irreführende und deshalb unlautere Handlung im Sinne der §§ 3, 5 UWG. (so zuletzt auch LG Darmstadt, Urteil vom 19.02.2010, Az. 15 O 327/09; LG Stendal, Urteil vom 13.11.2008, Az. 31 O 50/08; LG Münster, Urteil vom 02.09.2010, Az. 025 O 65/10), Mehr erfahren

© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.