Bilderklau im Internet, die Copy&Paste-Falle: Welche Ansprüche hat der Rechteinhaber?

Content-Klau im Internet durch einen Dritten – was nun? Welche Ansprüche stehen einem Rechteinhaber zu, der bemerkt hat, dass ein anderer sich seines geistigen Eigentums bedient hat? Das Recht bietet die Möglichkeit auf zivilrechtlichem und auf strafrechtlichem Wege vorzugehen…

I. Zivilrechtliche Ansprüche
Zivilrechtlich gibt es eine Reihe möglicher Ansprüche:

§ 97 UrhG als zentrale Anspruchsgrundlage lautet:

(1) Wer das Urheberrecht oder ein anderes nach diesem Gesetz geschütztes Recht widerrechtlich verletzt, kann von dem Verletzten auf Beseitigung der Beeinträchtigung, bei Wiederholungsgefahr auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. Der Anspruch auf Unterlassung besteht auch dann, wenn eine Zuwiderhandlung erstmalig droht.
(2) Wer die Handlung vorsätzlich oder fahrlässig vornimmt, ist dem Verletzten zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. Bei der Bemessung des Schadensersatzes kann auch der Gewinn, den der Verletzer durch die Verletzung des Rechts erzielt hat, berücksichtigt werden.

 

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.