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Bilderklau im Internet, die Copy&Paste-Falle: Welche Ansprüche hat der Rechteinhaber?
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Fehlendes oder falsches CE-Kennzeichen: Gewährleistungsansprüche des Käufers

Bilderklau im Internet, die Copy&Paste-Falle: Welche Ansprüche hat der Rechteinhaber?

Content-Klau im Internet durch einen Dritten – was nun? Welche Ansprüche stehen einem Rechteinhaber zu, der bemerkt hat, dass ein anderer sich seines geistigen Eigentums bedient hat? Das Recht bietet die Möglichkeit auf zivilrechtlichem und auf strafrechtlichem Wege vorzugehen…

I. Zivilrechtliche Ansprüche
Zivilrechtlich gibt es eine Reihe möglicher Ansprüche:

§ 97 UrhG als zentrale Anspruchsgrundlage lautet:

(1) Wer das Urheberrecht oder ein anderes nach diesem Gesetz geschütztes Recht widerrechtlich verletzt, kann von dem Verletzten auf Beseitigung der Beeinträchtigung, bei Wiederholungsgefahr auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. Der Anspruch auf Unterlassung besteht auch dann, wenn eine Zuwiderhandlung erstmalig droht.
(2) Wer die Handlung vorsätzlich oder fahrlässig vornimmt, ist dem Verletzten zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. Bei der Bemessung des Schadensersatzes kann auch der Gewinn, den der Verletzer durch die Verletzung des Rechts erzielt hat, berücksichtigt werden.

 

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Fehlendes oder falsches CE-Kennzeichen: Gewährleistungsansprüche des Käufers

Die IT-Recht-Kanzlei hat sich in letzter Zeit wiederholt und intensiv mit der CE-Kennzeichenverpflichtung des Herstellers auseinander gesetzt, zuletzt durch eine umfangreiche FAQ zu diesem Thema.

Mit diesem Beitrag sollen nicht die wettbewerbsrechtlichen und produkthaftungsrechtlichen Fragen rund um die CE-Kennzeichnungspflicht und die Verbreitung von Waren mit und ohne ein solches Zeichen beleuchtet werden, sondern allein die gewährleistungsrechtlichen Ansprüche des Käufers, wenn ein solches Zeichen fehlt oder gefälscht ist.

Zwei Fragen sollen uns daher im Folgenden beschäftigen. Welche Rechte hat der Käufer in Deutschland, der

ein Produkt kauft, das das CE-Zeichen nicht trägt oder

ein Produkt mit gefälschter CE-Kennzeichnung kauft?

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.