Ist der Herstellungsort ausschlaggebend für die Zulässigkeit der Herkunftsangabe „Made in Germany“ ?

Mit Urteil vom 20.05.2014 hat das LG Frankfurt (Oder) die Zulässigkeitsanforderungen an die Verwendung der Herkunftsangabe „Made in Germany“ konkretisiert und eine Irreführung sowie einen Markenrechtsverstoß für den Fall bejaht, dass derartig bezeichnete Produkte unabhängig von der jeweiligen Herkunft der Inhaltsstoffe im Ausland produziert werden.

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Geographische Herkunftsangaben sind ein im Vertrieb und in der Werbung häufig eingesetztes Mittel, um den Eindruck hoher Verarbeitungsstandards zu erwecken und somit dem Verbraucher eine besondere Produktqualität zu suggerieren. Insbesondere die Angabe „Made in Germany“ erfreut sich großer Werbewirksamkeit, da sie nach allgemeinem Verkehrsverständnis Rückschlüsse auf kontrollierte Produktionsbedingungen, hochwertige Materialien und eine lange Haltbarkeit zulässt.

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.