Neue Etikettierungsregeln für Hersteller beim Inverkehrbringen von Staubsaugern

Die neue EU-Verordnung Nr. 665/2013 sieht einen umfangreichen Pflichtenkatalog für Hersteller („Lieferanten“) vor. So haben Hersteller ab dem 01.09.2014 bestimmte Staubsauger mit Etiketten zu versehen, die umfangreiche Informationen zum Energieverbrauch enthalten. Zudem sind neue Vorgaben bezüglich der Erstellung von Produktdatenblättern sowie der generellen Bewerbung von Staubsaugern zu beachten.

Lesen Sie die aktuellen FAQ der IT-Recht Kanzlei, welche die neuen Pflichten von Herstellern in Zusammenhang mit dem Inverkehrbringen von Staubsaugern zum Gegenstand haben.

Frage: Was haben Lieferanten ab dem 01.09.2014 sicherzustellen?
Die „Lieferanten“ müssen gemäß Artikel 3 Abs. 1 EU-Verordnung Nr. 665/2013 sicherstellen, dass ab dem 1. September 2014

a) jeder

Universalstaubsauger mit einem gedruckten Etikett geliefert wird, dessen Gestaltung und Informationsgehalt den Vorgaben in Nr. 1.1, 2.1 und 3.1 des Anhang II der EU-Verordnung Nr. 665/2013 entspricht.

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.