Schlagwort -EU-Verordnung

1
Pflichten der Lieferanten beim Inverkehrbringen von Haushaltskühlgeräten
2
Neue Etikettierungsregeln für Hersteller beim Inverkehrbringen von Staubsaugern
3
Kennzeichnung von Leuchten ab dem 01.03.2014 verpflichtend
4
Achtung: Kennzeichnung von Fernsehern im Internet bald verpflichtend
5
Im Bundestag notiert: Neuordnung des Geräte- und Produktsicherheitsrechts
6
Kennzeichnung von Fernsehern im Online-Vertrieb bald verpflichtend

Pflichten der Lieferanten beim Inverkehrbringen von Haushaltskühlgeräten

Die EU-Verordnung 1060/2010 sieht umfangreiche (Etikettierungs-) Vorgaben bei Haushaltskühlgeräten vor, die seit dem 30.11.2011 in Verkehr gebracht werden.

In dem Zusammenhang stellen sich Hersteller bzw. Importeure viele Fragen, etwa:

  • Wie sind Etiketten für Haushaltskühlgeräte zu gestalten?
  • Was gilt bei Weinschränken?
  • Was haben Lieferanten generell bei der Werbung ihrer Haushaltskühlgeräte zu beachten?

 

Informieren Sie sich und lesen Sie zu den Vorgaben der EU-Verordnung Nr. 1060/2010 die aktuellen FAQ der IT-Recht Kanzlei.

 Die komplette FAQ der IT-Recht Kanzlei lesen…

Neue Etikettierungsregeln für Hersteller beim Inverkehrbringen von Staubsaugern

Die neue EU-Verordnung Nr. 665/2013 sieht einen umfangreichen Pflichtenkatalog für Hersteller („Lieferanten“) vor. So haben Hersteller ab dem 01.09.2014 bestimmte Staubsauger mit Etiketten zu versehen, die umfangreiche Informationen zum Energieverbrauch enthalten. Zudem sind neue Vorgaben bezüglich der Erstellung von Produktdatenblättern sowie der generellen Bewerbung von Staubsaugern zu beachten.

Lesen Sie die aktuellen FAQ der IT-Recht Kanzlei, welche die neuen Pflichten von Herstellern in Zusammenhang mit dem Inverkehrbringen von Staubsaugern zum Gegenstand haben.

Frage: Was haben Lieferanten ab dem 01.09.2014 sicherzustellen?
Die „Lieferanten“ müssen gemäß Artikel 3 Abs. 1 EU-Verordnung Nr. 665/2013 sicherstellen, dass ab dem 1. September 2014

a) jeder

Universalstaubsauger mit einem gedruckten Etikett geliefert wird, dessen Gestaltung und Informationsgehalt den Vorgaben in Nr. 1.1, 2.1 und 3.1 des Anhang II der EU-Verordnung Nr. 665/2013 entspricht.

Den ganzen Beitrag lesen (Link)

Kennzeichnung von Leuchten ab dem 01.03.2014 verpflichtend

Derzeit unterliegen Leuchten nicht der Pflicht zur Energieverbrauchskennzeichnung. Dies wird sich ab dem 01.03.2014 ändern, da ab diesem Zeitpunkt die EU-Verordnung Nr. 874/2012 Lieferanten und Händlern einen umfangreichen Pflichtenkatalog beim Vertrieb von Leuchten aufgibt.

 

 

Insbesondere Händler werden bei jeglicher Werbung für Leuchten, in denen energiebezogene Informationen oder Preisinformationen zu einer bestimmten Leuchte bekannt gegebenen werden, umfangreiche Pflichtinformationen zu beachten haben. Lesen Sie hierzu die aktuellen FAQ der IT-Recht Kanzlei.

 

 

Frage: Unterliegen Leuchten derzeit der Energieverbrauchskennzeichnung?
Dies ist nicht der Fall.

Frage: Ab wann unterliegen Leuchten der neuen Energieverbrauchskennzeichnung?
Die neue Energieverbrauchskennzeichnung für Leuchten, die

für die in Artikel 1 EU Verordnung Nr. 874/2012 genannten Lampen ausgelegt sind und

an Endnutzer vermarktet werden,

Die kompletten FAQ zur Leuchtenkennzeichnung lesen (Link)

Achtung: Kennzeichnung von Fernsehern im Internet bald verpflichtend

Seit dem 20.12.2010 ist eine neue EU-Verordnung in Kraft, welche unter anderem die Online-Kennzeichnung des Energieverbrauchs von Fernsehgeräten regelt.

Ab dem 30.03.2012 dürfen Fernsehgeräte im Internet nur noch entsprechend gekennzeichnet beworben werden. Lesen Sie hierzu die FAQ der IT-Recht Kanzlei.

Was ist ein „Fernsehgerät“?

Der Begriff „Fernsehgerät“ bezeichnet einen Fernsehapparat oder einen Videomonitor (vgl. Artikel 2 Nr. 1 der
EU-Verordnung Nr. 1062/2010).

Der Begriff „Fernsehapparat“ bezeichnet widerum ein Produkt, das vorwiegend zur Anzeige und zum Empfang audiovisueller Signale konzipiert ist, unter einer Modell- oder Systembezeichnung in Verkehr gebracht wird und aus folgenden Komponenten besteht:

einem Bildschirm,

einem oder mehreren Signalempfängern (Tuner/Receiver) sowie fakultativen Zusatzfunktionen für die Datenspeicherung und/oder -anzeige, wie z. B. DVD-Laufwerk, Festplatte oder Videokassettenrekorder, entweder in einer einzigen Einheit mit dem Bildschirm kombiniert oder als eine oder mehrere hiervon getrennte Einheit(en);

Den ganzen Beitrag lesen (Link)

Im Bundestag notiert: Neuordnung des Geräte- und Produktsicherheitsrechts

Der Bundesrat hat sich gegen einige Regelungen im Gesetzentwurf über die Neuordnung des Geräte- und Produktsicherheitsrechts (17/6276) ausgesprochen. Der Entwurf setzt die am 1. Januar 2010 in Kraft getretene EU-Verordnung zur Akkreditierung und Marktüberwachung (EG-Nr. 765/2008) in deutsches Recht um.

In seiner Stellungnahme, die nun als Unterrichtung (17/6852) vorliegt, bemängelt die Länderkammer, dass die verpflichtende Marktüberwachung auch für Bauprodukte gelten soll, die nach nationalen technischen Regeln hergestellt wurden. Dies werde aber von der EU gar nicht verlangt und sei deshalb abzulehnen, schreibt der Bundesrat. Die Bundesregierung verteidigte in ihrer Gegenäußerung die umfangreiche Marktüberwachung als nötig im Interesse eines effektiven Systems der Produktsicherheit.

Allgemeine Informationen zum aktuellen Geräte- und Produktsicherheitsgesetz erhalten Sie hier.

Kennzeichnung von Fernsehern im Online-Vertrieb bald verpflichtend

Achtung bei Werbung für Fernseher im Internet

Seit dem 20.12.2010 ist eine neue EU-Verordnung in Kraft, welche unter anderem die Online-Kennzeichnung des Energieverbrauchs von Fernsehgeräten regelt. Ab dem 30.03.2012 dürfen Fernsehgeräte im Internet nur noch entsprechend gekennzeichnet beworben werden.

Die FAQ der IT-Recht Kanzlei beantwortet wichtige Fragen zu diesem Thema.

 Was ist ein „Fernsehgerät“?

Der Begriff „Fernsehgerät“ bezeichnet einen Fernsehapparat oder einen Videomonitor (vgl. Artikel 2 Nr. 1 der
EU-Verordnung Nr. 1062/2010).

Der Begriff „Fernsehapparat“ bezeichnet widerum ein Produkt, das vorwiegend zur Anzeige und zum Empfang audiovisueller Signale konzipiert ist, unter einer Modell- oder Systembezeichnung in Verkehr gebracht wird und aus folgenden Komponenten besteht:

einem Bildschirm,

einem oder mehreren Signalempfängern (Tuner/Receiver) sowie fakultativen Zusatzfunktionen für die Datenspeicherung und/oder -anzeige, wie z. B. DVD-Laufwerk, Festplatte oder Videokassettenrekorder, entweder in einer einzigen Einheit mit dem Bildschirm kombiniert oder als eine oder mehrere hiervon getrennte Einheit(en);

Der Begriff „Videomonitor“ bezeichnet ein Produkt, das zur Anzeige eines Videosignals aus unterschiedlichen Quellen, einschließlich Fernsehsignalen, auf einem integrierten Bildschirm konzipiert ist, das fakultativ Audiosignale von einem externen Quellgerät steuert und wiedergibt, das durch genormte Videosignalpfade, darunter Cinch (Component Cinch, Composite Cinch), SCART, HDMI und künftige Drahtlosstandards (jedoch mit Ausnahme ungenormter Videosignalpfade wie DVI und SDI) angeschlossen ist, aber Sendesignale nicht empfangen und verarbeiten kann.

Den ganzen Artikel lesen (Link)

© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.