Regelungen zu Preisangaben in Frankreich

Wer in Frankreich Handel betreiben will muss sich neben den besonderen Vorschriften zu AGB, Widerrufsbelehrung und Impressumspflicht insbesondere auch mit jenen zu Preisangaben auskennen.

Zwar basieren die französischen Regelungen zu Preisangaben genau wie die deutschen auf einer EG-Richtlinie, allerdings hat Frankreich, anders als Deutschland, diese nicht in einer einheitlichen Verordnung wie die Preisangabenverordnung umgesetzt, sondern einzelne Normen im Verbrauchergesetz (Code de la consommation) und in einzelnen Arrêtés eingeführt.

I. Rechtliche Grundlagen und Anwendungsbereich

Die Richtlinie 98/6/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 1998 über den Schutz der Verbraucher bei Angabe der Preise des ihnen angebotenen Erzeugnisse regelt nach seinem Art. 1 die „Angabe des Verkaufspreises und des Preises je Maßeinheit bei Erzeugnissen, die Verbrauchern von Händlern angeboten werden (…)“.

Diese Richtlinie ist die Basis der Preisangabenregelungen in den verschiedenen Mitgliedstaaten und soll ein hohes Verbraucherschutzniveau gewährleisten.

Der Begriff des Verbrauchers ist in Art. 2 Buchstabe (e) der Richtlinie 98/6 definiert als

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.