Schlagwort -Preisangaben

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Abmahnung Mainova AG
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Abmahnung Andrea Reinhardt: Widerrufsbelehrung, Versandangaben und Preisangaben
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Abmahnung Kay-Uwe Droll
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Abmahnung Webshop: Angaben zu den Versandkosten
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Preis für „Endreinigung“ muss im „Endpreis“ enthalten sein
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Wettbewerbshütende Apotheke Hamburg: Fehlende Grundpreise sorgen für verstärktes Abmahnaufkommen
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Abmahnung Heine Apotheke, Carola Gonzalez: Preisangaben bei Gleitmitteln
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Abmahnung Carola Gonzalez, Heine Apotheke: Grundpreis
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Regelungen zu Preisangaben in Frankreich
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Abmahnung ebay irreführende Werbung (Preisangaben)
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Abmahnung Wettbewerbszentrale Büro Berlin Preisangaben
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Abmahnung Online-Shop irreführende Preisangaben
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Abmahnung Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. „Grundpreis“
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Abmahnung eBay: Haftung, Erfüllungsort, Gerichtsstand und mehr
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Update Abmahnung Hatice Celik

Abmahnung Mainova AG

Die Mainova AG hat einen Anbieter von Strom wegen angeblich irreführender Preisangaben abgemahnt.

Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:

  • Abmahner: Mainova AG
  • Begründung: Angeblich irreführende Blickfang-Werbung auf einer Webseite und einem Werbe-Flyer (der optisch in den Vordergrund gestellte Preis sei nicht der tatsächliche Preis pro Kilowattstunde)
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Webseite
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 15.000 €

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Abmahnung Andrea Reinhardt: Widerrufsbelehrung, Versandangaben und Preisangaben

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung der Frau Andrea Reinhardt wegen angeblich fehlenden und unvollständigen Pflichtangaben vor.

 

Überblick und Inhalt

 

  • Abmahner: Andrea Reinhardt
  • Begründung:
    • angebliche Werbung mit Selbstverständlichkeiten
    • angeblicher Verstoß gegen die Preisangabenverordnung
    • angeblich unlautere Versandangaben
    • angeblich fehlerhafte Werbung mit Garantie
    • angeblich fehlerhafte Widerrufsbelehrung
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: eBay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 40.000 €

 

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Abmahnung Kay-Uwe Droll

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine Abmahnung des Herrn Kay-Uwe Droll wegen angeblichem Verstoß gegen die Preisangabenverordnung (PAngV) vorgelegt.

 

Überblick und Inhalt

 

  • Abmahner: Kay-Uwe Droll
  • Begründung: angeblicher Verstoß gegen die PAngV im Zusammenhang mit der Gesamtpreisangabe (Versandkosten)
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Webshop
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 10.000 €

 

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Abmahnung Webshop: Angaben zu den Versandkosten

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung einen Online-Shop betreffend vorgelegt.

 

Abgemahnt wird:

  • angeblicher Verst0ß gegen die Preisangabenverordnung im Zusammenhan mit den Angaben zu den Versandkosten

 

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Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

 

Kontaktmöglichkeiten:

 

Preis für „Endreinigung“ muss im „Endpreis“ enthalten sein

Ein Vermieter von Ferienwohnungen muss in seiner Werbung im Preis für die Wohnungen auch die zwingend anfallenden Kosten für die Endreinigung einrechnen.

Dies hat der für Wettbewerbssachen zuständige 6. Zivilsenat des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts unter Hinweis auf die Vorschriften der Preisangabenverordnung entschieden. Das Gericht hat im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes einem Vermieter von Ferienwohnungen untersagt, für Ferienwohnungen mit Mietpreisen zu werben, in die nicht die Kosten für die obligatorische Endreinigung eingerechnet sind.

Zum Sachverhalt: Ein Vermieter von Ferienwohnungen an der schleswig-holsteinischen Ostseeküste warb auf seinem Internetauftritt für verschiedene Wohnungen. Unter jeder der beworbenen Wohnungen befand sich eine Tabelle, in der die pro Woche zu zahlenden Preise – aufgegliedert nach Hauptsaison, Nebensaison und Sparwochen – angegeben wurden. Erst…

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Wettbewerbshütende Apotheke Hamburg: Fehlende Grundpreise sorgen für verstärktes Abmahnaufkommen

Derzeit sind vermehrt Abmahnungen wegen behaupteter fehlender Grundpreisangaben zu beobachten, oftmals haben diese Abmahnungen Ihren Ursprung in einer Hamburger Apotheke.

Betroffen sind vor allem die Produktsparten Nahrungsergänzungsmittel, Sexualhygiene- und Körperpflegeprodukte. Die vorgetragenen Grundpreisverstöße spielen sich auf Preisvergleichsportalen, Google-Shopping-Seiten und Kategorieübersichtsseiten auf eBay ab.

 

Wann ist ein Grundpreis anzugeben?

Hintergrund ist, dass Waren, welche nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche verkauft werden, mit dem jeweiligen Grundpreis versehen sein müssen. Zusätzlich sind Händler nach § 2 Abs. 1 S. 2 PAngV verpflichtet, bereits dann den jeweiligen Grundpreis anzugeben, wenn lediglich unter Nennung des Endpreises geworben wird. Das hat zur Konsequenz, dass der Grundpreis schon immer dann anzugeben ist, wenn ein Artikel im Internet unter Nennung des Endpreises dargestellt wird.

Somit ist eine Grundpreisangabe auch dann erforderlich, wenn das Produkt auf einer Preisvergleichsseite, wie z.B. Preisroboter.de, veröffentlicht wird.

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Abmahnung Heine Apotheke, Carola Gonzalez: Preisangaben bei Gleitmitteln

Der IT-Recht Kanzlei München liegt noch eine Abmahnung der Heine Apotheke Blankenese, Inhaberin Carola Gonzalez wegen angeblichem Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht vor.

 

Begründet wird diese mit angeblich fehlender Angabe des Grundpreises.

 

Überblick und Inhalt

  • Abmahner: Heine Apotheke Blankenese, Carola Gonzalez
  • Begründung: angeblich fehlende Angabe des Grundpreises beim Endpreis (Verkauf von Gleitmitteln nach Volumen)
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Webshop
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 15.000 €

 

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Abmahnung Carola Gonzalez, Heine Apotheke: Grundpreis

Der IT-Recht Kanzlei München liegt erneut eine Abmahnung der Heine Apotheke Blankenese, Inhaberin Carola Gonzalez wegen angeblichem Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht vor.

 

Begründet wird diese mit angeblich fehlender Angabe des Grundpreises.

 

Überblick und Inhalt

  • Abmahner: Heine Apotheke Blankenese, Carola Gonzalez
  • Begründung: angeblich fehlende Angabe des Grundpreises beim Vertrieb von Gleitmitteln nach Volumen
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Webshop
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

 

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Regelungen zu Preisangaben in Frankreich

Wer in Frankreich Handel betreiben will muss sich neben den besonderen Vorschriften zu AGB, Widerrufsbelehrung und Impressumspflicht insbesondere auch mit jenen zu Preisangaben auskennen.

Zwar basieren die französischen Regelungen zu Preisangaben genau wie die deutschen auf einer EG-Richtlinie, allerdings hat Frankreich, anders als Deutschland, diese nicht in einer einheitlichen Verordnung wie die Preisangabenverordnung umgesetzt, sondern einzelne Normen im Verbrauchergesetz (Code de la consommation) und in einzelnen Arrêtés eingeführt.

I. Rechtliche Grundlagen und Anwendungsbereich

Die Richtlinie 98/6/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 1998 über den Schutz der Verbraucher bei Angabe der Preise des ihnen angebotenen Erzeugnisse regelt nach seinem Art. 1 die „Angabe des Verkaufspreises und des Preises je Maßeinheit bei Erzeugnissen, die Verbrauchern von Händlern angeboten werden (…)“.

Diese Richtlinie ist die Basis der Preisangabenregelungen in den verschiedenen Mitgliedstaaten und soll ein hohes Verbraucherschutzniveau gewährleisten.

Der Begriff des Verbrauchers ist in Art. 2 Buchstabe (e) der Richtlinie 98/6 definiert als

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Abmahnung ebay irreführende Werbung (Preisangaben)

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung ebay betreffend vorgelegt.

Abgemahnt wird:

irreführende Werbung im Zusammenhang mit Preisangaben

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Abmahnung Wettbewerbszentrale Büro Berlin Preisangaben

Der IT-Recht Kanzlei München liegt wieder eine Abmahnung der Wettbewerbszentrale wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.

Begründet wird diese mit angeblich unlauterer Werbung.

Überblick und Inhalt

Abmahner: Wettbewerbszentrale
Begründung:

angeblich irreführende Preisangaben (Suchmaschine zeigt günstigeren Preis als der Webshop)

Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: Webshop
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher), Mehr erfahren

Abmahnung Online-Shop irreführende Preisangaben

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung einen Webshop betreffend vorgelegt.

Abgemahnt wird:

irreführende Werbung (“Preisangaben”)

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Abmahnung Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. „Grundpreis“

Der IT-Recht Kanzlei München liegt wieder eine Abmahnung des Vereins gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. wegen angeblichem Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht vor.

Begründet wird diese mit einem angeblichen Verstoß gegen die Preisangabenverordnung.

Überblick und Inhalt

Abmahner: Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V.
Begründung:

angeblich fehlende Angabe des Grundpreises

Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: eBay
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

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Abmahnung eBay: Haftung, Erfüllungsort, Gerichtsstand und mehr

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung die Verkaufsplattform eBay betreffend vorgelegt.

Abgemahnt werden:

angeblich fehlerhafte oder unvollständige Angaben hinsichtlich:

der Transportversicherung
der Verpackungsverordnung
dem Vertragsschluss
den Rückendekosten (“40 Euro Klausel”)
der Gewährlesitung
der Haftung
der Preisangaben
dem Erfüllungsort und dem Gerichtsstand

 

Fragen zum Thema oder dieser Abmahnung ?

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung:

Telefon: 089 / 130 1433-0
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Update Abmahnung Hatice Celik

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung der Frau Hatice Celik wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese mit angeblich fehlerhaften Angaben in der Widerrufsbelehrung und mehr.

Überblick und Inhalt

Abmahner: Hatice Celik
Begründung:

angeblich fehlerhafte oder unvollständige Angaben hinsichtlich:

der Transportversicherung
der Verpackungsverordnung
dem Vertragsschluss
den Rückendekosten („40 Euro Klausel“)
der Gewährlesitung
der Haftung
der Preisangaben
dem Erfüllungsort und dem Gerichtsstand

Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: ebay
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
Gegenstandswert: 30.000 Euro

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.