United Kingdom: Impressumpflicht in Großbritannien

Die britischen strafbewehrten Vorschriften zum Impressum können für den deutschen Onlinehändler eine abschreckende Wirkung haben, sich auf den britischen Markt zu wagen.

 

 

Es mag deshalb erleichternd sein, dass die Mehrheit der deutschen Onlinehändler ihr vertrautes deutsches Impressum beim Onlinehandel in Großbritannien verwenden können. Warum das so ist und in welchen Fällen die britischen Vorschriften zum Impressum greifen, können Sie dem folgenden Beitrag entnehmen.

 

 

Frage: Müssen deutsche Onlinehändler, die ihren Onlinehandel über eine Niederlassung in Großbritannien abwickeln, die britischen Vorschriften zum Impressum beachten?
Ja, der deutsche Onlinehändler, der über eine Niederlassung in Großbritannien seinen Handel in Großbritannien abwickelt, ist verpflichtet, sein Impressum anzugeben.

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.