Schlagwort -England

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Datenschutzrecht: Britische Vorschriften
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United Kingdom: Impressumpflicht in Großbritannien
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Onlinehandel in England: Britisches Preisgestaltungsrecht
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Das Widerrufsrecht im Onlinehandel in Großbritannien

Datenschutzrecht: Britische Vorschriften

Die Pflicht, sich als deutscher Onlinehändler bei der britischen Datenschutzbehörde in einem komplizierten Verfahren und in einer für ihn fremden Sprache zu registrieren, kann eine enorme abschreckende Wirkung haben.

Es ist daher sicher eine gute Nachricht, dass die Mehrzahl der deutschen Onlinehändler, die ihre Produkte nach Großbritannien vertreiben, nicht von dieser Registrierungspflicht betroffen sind. Warum das so ist und in welchen Fällen die Registrierungspflicht greift, können Sie dem folgenden Beitrag entnehmen.

Frage: Müssen deutsche Onlinehändler, die ihren Handel über eine Niederlassung in Großbritannien abwickeln, sich bei der britischen Datenschutzbehörde ICO registrieren lassen?
Ja, diese Pflicht besteht. Der Datenschutz wird in Großbritannien über folgende Gesetze abgesichert: „Data Protection Act 1998“ und „Privacy and Electronic Communications Regulations 2003“. Für die Einhaltung dieser Gesetze ist in Großbritannien das Information Commissioner’s Office (ICO) zuständig.

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United Kingdom: Impressumpflicht in Großbritannien

Die britischen strafbewehrten Vorschriften zum Impressum können für den deutschen Onlinehändler eine abschreckende Wirkung haben, sich auf den britischen Markt zu wagen.

 

 

Es mag deshalb erleichternd sein, dass die Mehrheit der deutschen Onlinehändler ihr vertrautes deutsches Impressum beim Onlinehandel in Großbritannien verwenden können. Warum das so ist und in welchen Fällen die britischen Vorschriften zum Impressum greifen, können Sie dem folgenden Beitrag entnehmen.

 

 

Frage: Müssen deutsche Onlinehändler, die ihren Onlinehandel über eine Niederlassung in Großbritannien abwickeln, die britischen Vorschriften zum Impressum beachten?
Ja, der deutsche Onlinehändler, der über eine Niederlassung in Großbritannien seinen Handel in Großbritannien abwickelt, ist verpflichtet, sein Impressum anzugeben.

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Onlinehandel in England: Britisches Preisgestaltungsrecht

Die IT-Recht Kanzlei betreut deutsche Onlinehändler, die Waren nach Großbritannien vertreiben wollen. Großbritannien ist der größte Onlinemarkt in der EU. Die IT-Recht Kanzlei bietet englischsprachige Rechtstexte wie AGB und Datenschutzerklärungen für den Onlinehandel in Großbritannien an.

Sie betreut auch Mandanten bei der korrekten Darstellung ihrer Internetpräsenz, die auf Kunden in Großbritannien ausgerichtet ist.

Die richtige Preisangabe ist eine der größten Herausforderungen bei der Gestaltung der Internetpräsenz für den Onlinehandel in Großbritannien. Entgegen der Erwartung einer liberalen Handhabung der Preisgestaltungsregeln in Großbritannien ist das Gegenteil richtig. Es gibt eine Menge von zwingenden Regeln zu beachten. Im Folgenden soll ein Überblick über die wichtigsten Preisgestaltungsregeln gegeben werden, die beim Onlinehandel mit Verbrauchern in Großbritannien gegeben werden.

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Das Widerrufsrecht im Onlinehandel in Großbritannien

Das Widerrufsrecht im Onlinehandel geht auf eine EU-Richtlinie aus dem Jahre 1997 zurück, die für alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, so auch für Großbritannien, einheitliche Rahmenbestimmungen setzt, wie die Ausübung des Widerrufsrechts im Onlinehandel geregelt wird.

Das Widerrufsrecht gibt dem Verbraucher die Möglichkeit in bestimmten Fristen ohne Angaben von Gründen seine Vertragserklärung zu widerrufen und die Ware gegen Erstattung der geleisteten Zahlungen zurückzusenden. Dies ist ein sehr starkes Recht in der Hand des Verbrauchers.

In der Einführung zur EU-Richtlinie heißt es dazu:

(14) Der Verbraucher hat in der Praxis keine Möglichkeit, vor Abschluss des Vertrags das Erzeugnis zu sehen oder die Eigenschaften der Dienstleistung im Einzelnen zur Kenntnis zu nehmen.

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.