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Abmahnung Gernot Lenz

Abmahnung Gernot Lenz

Herr Gernot Lenz hat einen Anbieter auf ebay wegen  angeblich fehlender Pflichtinformationen abgemahnt. 

Überblick und Inhalt

  • Abmahner: Gernot Lenz
  • Begründung: angeblich fehlende Pflichtinformationen (Impressum, Widerrufsbelehrung)
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 30.000 €

Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?

  • Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
  • Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
  • Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.

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