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Abmahnung IDO Verband: Angaben gemäß TMG §5 fehlen

Abmahnung IDO Verband: Angaben gemäß TMG §5 fehlen

Der IDO Verband hat einen Amazon-Händler wegen fehlender Angaben gemäß TMG §5 und mehr abgemahnt.

Überblick und Inhalt der Abmahnung:

  • Abmahner: Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmer e.V.
  • Begründung:
    • fehlende gesetzesmäßige Belehrung zum Widerrufsrecht
    • fehlendes Muster-Widerrufsformular
    • Verstoß gegen das Produktsicherheitsgesetz (Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug), fehlender Warnhinweis mit dem Wort „Achtung“
    • fehlender OS-Link
    • fehlende Pflichtangaben gem. TMG §5 (hier: Angaben zum Handelsregistergericht, HR-Nummer der Firma)
    • fehlende Angaben zur Speicherung des Vertragstextes nach Vertragsschluss
    • fehlende Registrierung beim Verpackungsregister LUCID
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Amazon
  • Geforderte Kostenpauschale: 232,05 € brutto

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.