Abmahnung IDO Verband: Angaben zur Widerrufsfrist sind irreführend
Der IDO Verband hat einen Ebay-Händler wegen irreführender Angaben zur Widerrufsfrist und mehr abgemahnt.
Überblick und Inhalt der Abmahnung:
- Abmahner: Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmer e.V.
- Begründung:
- irreführende Angaben zur Widerrufsfrist
- unzulässige pauschale Bewerbung von Waren mit der Aussage „Garantie“
- fehlende Grundpreisangaben bei Fertigpackungen nach Volumen
- Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
- Handels-Plattform: Ebay
- Geforderte Kostenpauschale: 226,20 € brutto